Schadenersatz gefordert Prozess in Essen: Priester soll Jungen missbraucht haben

Ein Essener Priester soll 1979 einen Elfjährigen zum Sex genötigt haben. Der Betroffene leidet bis heute an den Folgen und fordert nun Schadenersatz.
Vor dem Landgericht Essen beginnt am 4. April ein Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch einen Priester. Kläger ist der heute 56-jährige Wilfried Fesselmann, der nach eigener Schilderung im Sommer 1979 von einem Essener Geistlichen missbraucht worden sein soll.
Laut Fesselmann habe der Priester ihn bei einem angeblichen "Fernsehabend" in seiner Wohnung zu Oralsex gezwungen, nachdem er ihn zuvor mit Alkohol "gefügig gemacht" hatte. Fesselmann berichtet, dass er bis heute unter Angststörungen leide und alkoholsüchtig geworden sei. Er verlangt vom Bistum Essen ein Schmerzensgeld von mindestens 300.000 Euro. Zum Prozessauftakt ist der beschuldigte Priester vorgeladen, sagte ein Gerichtssprecher.
Konsequenzen des Bistums Essen
Das Bistum Essen hatte den wiederholten Missbrauch durch den Priester bereits vor Jahren bekannt gemacht und Maßnahmen ergriffen. 2010 wurde ihm die Ausübung kirchlicher Dienste verboten, und 2022 wurde er in den Laienstand zurückversetzt, wodurch er seine kirchlichen Altersbezüge verlor. Im Vorfeld des Prozesses verzichtete das Bistum freiwillig darauf, die Schmerzensgeldklage wegen Verjährung zurückzuweisen.
Der Ex-Priester wird laut Bistum mit mindestens 28 Missbrauchsfällen in Nordrhein-Westfalen und Bayern in Verbindung gebracht. Seit seiner Kaplanszeit in den 1970er-Jahren soll er zunächst in Bottrop und später in Essen Kinder sexuell missbraucht haben.
In den frühen 1980er-Jahren wurde der Geistliche nach Bayern ins Erzbistum München und Freising versetzt, um dort eine Therapie zu beginnen. Nach Angaben des Bistums setzte sich der Missbrauch jedoch auch an verschiedenen Stationen in München und Garching fort. Mitte der 1980er Jahre erhielt der Geistliche wegen weiterer Missbrauchsfälle eine Bewährungsstrafe.
Vermögensschaden des Klägers
Wilfried Fesselmann hat bereits 35.000 Euro von einer Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen erhalten, die sich mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche beschäftigt. Diese Summe reicht ihm aber nicht aus: Er gibt an, aufgrund des Missbrauchs über lange Zeit nicht arbeiten zu können und beziffert seinen Vermögensschaden auf insgesamt 780.000 Euro.
Im Jahr 2023 hat das Kölner Landgericht einem anderen Kläger ebenfalls Schadenersatz zugesprochen – dieser hatte ähnliche Vorwürfe gegen das Erzbistum Köln erhoben.
Weiterer Prozess in Bayern
Seit zwei Jahren läuft vor dem Landgericht Traunstein ein weiterer Prozess gegen den Ex-Priester wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes Mitte der 1990er Jahre in Garching an der Alz. Der Kläger fordert ebenfalls mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum München und Freising.
Besonders Aufmerksamkeit erhielt dieser Fall, weil ursprünglich auch Papst Benedikt XVI., als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger Erzbischof von München und Freising war, als Beklagter genannt wurde. Nach seinem Tod wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.
- Nachrichtenagentur dpa
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