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Essen: Schnell-Restaurant wegen Hygienemängel geschlossen


Schmutz, Schimmel, Zigarettenkippen
Kontrolle deckt eklatante Mängel in Schnell-Restaurant auf

Von t-online
Aktualisiert am 19.02.2025Lesedauer: 2 Min.
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Pommes in einer Fritteuse (Symbolbild): In einem Essener Schnell-Restaurant entdeckten Lebensmittelkontrolleure eklatante Zustände. (Quelle: Raja Ramana Reddy Battula/imago)
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Kontrolle mit Schock-Fund: Ein Restaurant in Essen musste schließen. Die Hygiene-Mängel waren so gravierend, dass sogar das Personal betroffen war.

Nach einer Kontrolle des Ordnungsamtes musste das Restaurant "Manakeesh Al Sultan" an der Steeler Straße in Essen vorübergehend geschlossen werden. Die Lebensmittelüberwachung stellte am 16. Januar erhebliche Hygieneverstöße fest, die eine sofortige Betriebsschließung erforderlich machten. Inzwischen sind die Mängel behoben und das Restaurant wieder geöffnet.

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Laut dem Bericht der Behörde war die Küche in einem desolaten Zustand: Geschirrkörbe waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt, ebenso der Gefrierschrank. Besonders besorgniserregend war ein Aschenbecher mit Zigarettenkippen auf der Fensterbank – direkt neben einem Schneidebrett. Auch die Küchengeräte wie Mixer, Fleischwolf und Mikrowelle waren mit alten Produktresten verschmutzt.

Kein Handwaschbecken in der Küche

In der gesamten Küche fehlte ein Handwaschbecken, was die hygienischen Mängel noch verschlimmerte. Lichtschalter, Türgriffe und Schubladen waren sichtbar mit Schmutz bedeckt, was auf mangelnde Händehygiene hindeutete. Im Kühlraum war der Boden mit alten Lebensmittelresten verschmutzt, zudem standen dort offene Lebensmittelbehälter. Auch die Beleuchtung des Kühlraums war mit dunklen Ablagerungen überzogen.

Darüber hinaus war der Lagerbereich vor dem Kühlraum mit Schmutz, Baumaterialien und einer offenen Wanne mit einer unbestimmbaren, grau-braunen Flüssigkeit gefüllt. Selbst die Personaltoilette war stark verschmutzt und es fehlten Mittel zur Händehygiene. Ein weiteres Problem: Keiner der Mitarbeiter konnte eine vorgeschriebene Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorweisen.

Behörde ordnet vorübergehende Schließung an

Als Konsequenz ordnete die Behörde an, den Betrieb bis zur vollständigen Reinigung zu schließen. Zudem durften geöffnete Lebensmittel nicht mehr verkauft werden, und Mitarbeiter ohne Infektionsschutzbelehrung erhielten ein sofortiges Tätigkeitsverbot.

Eine Nachkontrolle am 20. Januar 2025 ergab, dass eine ausreichende Grundreinigung erfolgt war. Daraufhin durfte das Restaurant den Betrieb wieder aufnehmen.

Neben der vorübergehenden Schließung kann ein solch gravierender Verstoß gegen Hygienevorschriften auch mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Gesundheit und soll Verbraucher vor Hygienemängeln bewahren.

Verwendete Quellen
  • lebensmitteltransparenz.nrw: Untersuchungsergebnisse
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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