Neues Gesetz findet Anklang 98 Essener ließen Geschlechtseintrag ändern
Seit dem 1. November ist eine Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens unkompliziert möglich. Die Nachfrage war vor allem anfangs groß – auch in Essen.
Über 100 Tage nach der Einführung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen haben bereits zahlreiche Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. In Essen waren es bisher 98 Personen.
In Düsseldorf wurden nach Angaben einer Sprecherin 162 Erklärungen aufgenommen und weitere 100 angemeldet. Im Kölner Standesamt wurden bis jetzt 344 Änderungen verzeichnet, und es liegen noch 230 Anmeldungen vor.
Das am 1. November in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) bringt vor allem Erleichterungen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Es regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen einfach per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden.
Beratungsbedarf war anfangs sehr hoch
Mehrere Städte berichteten übereinstimmend, dass die Nachfrage und der Beratungsbedarf anfangs sehr hoch gewesen seien. Beim Essener Standesamt etwa gab es in Spitzenzeiten täglich bis zu 50 Telefonate oder E-Mail-Konversationen zu dem Thema, schilderte eine Sprecherin. Inzwischen sei die Zahl aber zurückgegangen.
- Nachrichtenagentur dpa