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Essen | Teenager vor Gericht: 14-Jährige betäubt und missbraucht?


Prozess am Landgericht Essen
Teenager angeklagt: Mädchen betäubt und missbraucht?

Von t-online, fe

06.08.2024Lesedauer: 1 Min.
Jemand füllt "K.o.-Tropfen" in eine Bierflasche (Symbolbild): Die Initiative will gegen das Problem vorgehen.Vergrößern des BildesJemand füllt "K.-o.-Tropfen" in eine Flasche (Symbolbild): Der Jugendliche soll das Mädchen betäubt haben. (Quelle: Nicolas Armer/Archiv/dpa)

Ein junger Mann soll eine 14-Jährige betäubt und vergewaltigt haben. Der bestreitet die Tat vor Gericht – und spricht bloß von einem Kuss.

Vor dem Essener Landgericht muss sich derzeit ein 18-Jähriger verantworten: Er soll eine vier Jahre jüngere Jugendliche betäubt und vergewaltigt haben. Die Tat soll sich vor etwa einem halben Jahr ereignet haben, Opfer und Angeklagter kannten sich demnach über das Internet. Wie unter anderem RTL und die "WAZ" berichten, hätten die Teenager miteinander gechattet und sich im Januar schließlich für ein Treffen verabredet. Dafür fuhr das Mädchen von Mülheim nach Essen.

Der Angeklagte soll das Mädchen dann an der Straßenbahnhaltestelle "Katernberger Markt" abgeholt haben und mit ihr zu der Wohnung seiner Mutter gegangen sein. Auf dem Weg habe er bereits mehrfach versucht, die 14-Jährige zu küssen, was diese abgelehnt habe. Aber: Sie habe aus einer Flasche des Angeklagten getrunken und soll kurz darauf das Bewusstsein verloren haben.

Angeklagter bestreitet die Vorwürfe

Laut Anklage soll der 18-Jährige das Mädchen dann in einen Kellerraum im Wohnhaus seiner Mutter getragen, sie auf eine Matratze gelegt und vergewaltigt haben. Hier sei die Jugendliche später auch aufgewacht, halb entkleidet und mit Schmerzen.

Laut "WAZ" bestreitet der Angeklagte sämtliche Vorwürfe, er habe das Mädchen weder betäubt noch missbraucht. Man habe sich lediglich geküsst, sagte er vor Gericht aus. Der 18-Jährige weist laut seines Verteidigers eine Intelligenzminderung auf, habe in der Vergangenheit auch einen Schwerbehindertenausweis besessen.

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