t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalEssen

Essen: Mutmaßlicher Hochstapler berät Regierung – Prozess


Gefälschte Zeugnisse an Uni Duisburg-Essen
NRW-Regierung geht wohl Hochstapler auf den Leim

Von dpa
12.07.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240712-911-004200Vergrößern des BildesMit seinen mutmaßlich erfundenen akademischen Abschlüssen brachte der Mann (r.) es bis zu einer Professur: Er steht in Duisburg vor Gericht. (Quelle: Federico Gambarini/dpa)

Mehr als zehn Jahre lang berät ein vermeintlicher Professor die NRW-Landesregierung in Islamfragen. Doch der Experte ist wohl ein Hochstapler.

Ein mutmaßlicher Hochstapler, der es bis zum Berater der NRW-Landesregierung gebracht hat, steht von Freitag an in Duisburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Urkundenfälschung, Betrug und den unbefugten Gebrauch akademischer Grade in 28 Fällen vor.

Mit seinen wohl erfundenen akademischen Abschlüssen hatte der vermeintliche Professor Karriere gemacht. Mehr als zehn Jahre lang beriet er die wechselnden NRW-Landesregierungen in Islamfragen. 2021 beendete das Land die Zusammenarbeit und schrieb, es gebe "begründete Zweifel in Bezug auf die akademische Laufbahn". Außerdem erstattete das Land Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zunächst beim Schulamt in Duisburg gefälschte Urkunden über seine Staatsprüfungen als Lehrer vorgelegt zu haben. Zwölf Jahre lang soll er so als verbeamteter Lehrer gearbeitet haben, obwohl er die nötigen Qualifikationen tatsächlich gar nicht gehabt habe.

Mann legte Uni Duisburg-Essen gefälschte Zeugnisse vor

Später soll er etwa bei der Universität Duisburg-Essen gefälschte Zeugnisse über eine Dissertation, also die Grundlage für den Doktor-Titel, vorgelegt haben. Bei der Polizeihochschule bewarb er sich mit Professor-Titel als Lehrbeauftragter – und bekam den Job.

Dass der mutmaßliche Hochstapler die NRW-Landesregierung beraten hat, spielt juristisch übrigens keine Rolle: Für eine solche Tätigkeit sind keine speziellen Qualifikationen vorgeschrieben, sodass in diesem Punkt wohl keine Straftat vorliegt.

Für den Angeklagten gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt äußerte sich auf Anfrage vorab nicht zu dem Fall.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen



TelekomCo2 Neutrale Website