Düsseldorf BGH bestätigt lebenslange Haftstrafe für Kriegsverbrecher
Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe gegen einen 44-jährigen Kriegsverbrecher und Mörder aus Syrien bestätigt. Der islamistische Terrorist war im vergangenen August vom Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilt worden. Festgenommen worden war er in Naumburg in Sachsen-Anhalt.
Ein mitangeklagter 36-jähriger Landsmann, der den Ermittlern in Essen ins Netz ging, war wegen Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil gegen ihn wurde vom BGH ebenfalls bestätigt (Az.: 3 StR 16/22), wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Urteil gegen beide Männer ist damit rechtskräftig.
Der 44-Jährige hatte sich im syrischen Bürgerkrieg einer Gruppe angeschlossen, die später Teil der islamistischen Terrorgruppe Al-Nusra-Front wurde. Er habe die Erschießung eines Oberstleutnants der syrischen Armee 2012 am Ufer des Euphrat bewacht und beschützt.
Der 36-jährige Mitangeklagte habe den Transport des durch Misshandlungen schwer gezeichneten Gefangenen zum Ort der Hinrichtung und seine Tötung zu Propagandazwecken gefilmt. Auf das Konto der Al-Nusra gehen nach Angaben der Bundesanwaltschaft etwa 1500 Anschläge mit insgesamt rund 8700 Toten.
"Das Urteil zeigt einmal mehr: Niemand, der Kriegsverbrechen begeht, kann sich an irgendeinem Ort in der Welt sicher fühlen - erst Recht nicht in Deutschland", teilte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dazu mit.
"Die deutsche Justiz hat sich der Verantwortung, auf solch grausame Verbrechen mit der Sprache des Rechts zu antworten, gestellt und wird es weiterhin tun." Der Generalbundesanwalt ermittele und sammele Hinweise auch für Kriegsverbrechen, die im Krieg in der Ukraine begangen werden.
"Sobald wir einzelne Personen identifizieren und ihrer habhaft werden, werden sich diese ebenfalls in Deutschland vor Gericht zu verantworten haben", so Buschmann.