"CO2-schonender" Minister tauschen Hybrid-Autos wieder gegen Diesel aus
![Heimatministerin Ina Scharrenbach Heimatministerin Ina Scharrenbach](https://images.t-online.de/2025/02/NwT-cr0HuIe8/0x122:2048x1152/fit-in/1920x0/heimatministerin-ina-scharrenbach-cdu-archivbild.jpg)
Ministerin Ina Scharrenbach fuhr einen Hybridwagen – und ist jetzt wieder mit einem Verbrenner unterwegs. Damit ist sie nicht die Einzige im NRW-Kabinett. Die Begründung überrascht.
Gegen den Trend: Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) und Europaminister Nathanael Liminski (CDU) haben ihre Hybrid-Dienstwagen wieder gegen reine Verbrenner ausgetauscht. Das sei letztlich klimafreundlicher.
Scharrenbach hatte nach Angaben eines Sprechers zwischen Mai 2023 und Oktober 2024 einen Audi 8 LTFSI 60 e quattro als Dienstwagen. Inzwischen wird sie aber in einem Audi A8 mit Diesel-Motor gefahren. Ein baugleiches Modell nutzt inzwischen auch Liminski, der zuvor mit einem BMW 750 e xDrive unterwegs war.
Zu Scharrenbachs Entscheidung sagte ein Sprecher ihres Ministeriums, dass der Dienstwagen pro Jahr 90.000 Kilometer mache. Scharrenbach fahre überwiegend längere Strecken, die nicht rein elektrisch gefahren werden könnten – wegen des höheren Gewichts verbrauchte der Hybrid auf langen Strecken mehr Kraftstoff als ein Verbrenner. Der aktuelle Dienstwagen habe eine höhere Reichweite und könne somit kraftstoffsparender und damit CO2-schonender eingesetzt werden, sagte der Sprecher weiter. Ähnlich sei es auch bei Liminski gewesen, hieß es aus seinem Ressort.
Fast alle Minister fahren hybrid oder elektrisch
Tatsächlich fährt ansonsten fast das komplette Kabinett mit Hybrid- oder Elektro-Autos. Laut einer aktuellen Aufstellung der Staatskanzlei fahren außer Scharrenbach und Liminski nur Innenminister Herbert Reul (CDU) und Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) Diesel-Audis – weil die aber jeweils gepanzert sind und es diese Sondermodelle nur als Verbrenner gibt.
Alle anderen Ministerinnen und Minister sind jeweils vollelektrisch in BMW i7 xDrive 60-Autos oder in Hybridmodellen vom Typ Audi A8 L 60 TFSI e oder S 350 d 4Matic unterwegs.
Entscheidung liegt beim "Dienstwagenberechtigten"
Ein Sprecher der Staatskanzlei sagt, grundsätzlich seien bei der Beschaffung von neuen, zur persönlichen Nutzung zugewiesenen Dienstkraftfahrzeugen rechtliche und praktische Rahmenbedingungen einzuhalten.
Das seien beispielsweise vergaberechtliche Vorgaben, Verfügbarkeiten am Automobilmarkt und individuelle Mobilitätsbedarfe wie zum Beispiel Reichweiten- und Terminmanagement, Jahreskilometerleistung. Die Wahl des Autos liege schließlich bei jedem Dienstwagenberechtigten selbst.
- Nachrichtenagentur dpa