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Flughafen Düsseldorf: Passagier vom Zoll mit 30.000 Zigaretten erwischt


Am Flughafen Düsseldorf
200 sind erlaubt: Mann mit 30.000 Zigaretten erwischt

Von t-online, gaa

07.02.2025 - 10:25 UhrLesedauer: 2 Min.
Beschlagnahmte Zigaretten am Flughafen: Der Zoll wurde bei einem 23-Jährigen fündig.Vergrößern des Bildes
Beschlagnahmte Zigaretten am Flughafen: Der Zoll wurde bei einem 23-Jährigen fündig. (Quelle: Zoll)
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Ein 23-Jähriger wird am Flughafen bei der Einreise kontrolliert. Im Gepäck: unzählige Stangen Zigaretten, die für einen Freund seien. Der Zoll sieht das anders.

Die Freimenge an Zigaretten im Flugverkehr beträgt 200 Stück pro Person. Ein 23-Jähriger versuchte, die Regel zu umgehen, doch wurde er von den Zollbeamten am Düsseldorfer Flughafen mit jeder Menge Zigaretten erwischt.

Wie der Zoll am Freitag (7. Februar) berichtet, reiste der 23-Jährige bereits am 25. Januar aus Istanbul nach Deutschland ein. Im Gepäck hatte er zwei Koffer, eine Umhängetasche sowie einen Rucksack. Als er gerade den Zollbereich durch den grünen Ausgang verlassen wollte und damit angab, nichts anmelden zu wollen, sprach der Zoll ihn an und bat zur Gepäckkontrolle.

Flughafen Düsseldorf: Zoll erwischt Mann mit Zigaretten

Auf den Röntgenbildern wurde schnell deutlich, dass beide Koffer und der Rucksack voll mit Zigaretten waren. Lediglich in der Umhängetasche befanden sich persönliche Gegenstände. Bei der anschließenden Zählung erschien dann Stange nach Stange, sodass letztendlich eine Menge von insgesamt 30.000 Stück Zigaretten vor den Zollbeamten auf dem Tisch lag.

Der Reisende erklärte den Zöllnern, dass die Zigaretten gar nicht für ihn seien, sondern dass er sie lediglich für einen Freund nach Deutschland mitbringen würde. Dieser habe ihm versichert, dass es überhaupt kein Problem sei und er mit einer solchen Menge bedenkenlos einreisen könne. Das sahen die Beamten leider anders.

Schmuggel am Flughafen: Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

Aufgrund der großen Menge ging der Zoll von einer gewerblichen Einfuhr aus und nicht, wie der Reisende angab, von einem Mitbringsel für einen Freund. Sie beschlagnahmten die Zigaretten und leiteten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Der Mann konnte im Anschluss seine Reise fortsetzen. Die Zigaretten jedoch wird er nicht zurückerhalten. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Verwendete Quellen
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