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Flughafen Düsseldorf: Ausreise gescheitert – Polizei verhaftet zwei Männer


Flughafen Düsseldorf
Ausreise gescheitert – Polizei verhaftet zwei Gesuchte

Von t-online
05.02.2025 - 12:08 UhrLesedauer: 1 Min.
Polizei am Düsseldorfer Flughafen: Die IS-Anhängerin war aus der Türkei eingereist. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Polizei am Düsseldorfer Flughafen (Archivbild): Beamte nahmen zwei Männer fest. (Quelle: Reichwein/imago-images-bilder)
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Der Bundespolizei gelingt ein Doppelerfolg am Flughafen Düsseldorf. Beamten nehmen zwei flüchtige Straftäter bei der Ausreisekontrolle fest.

Die Ausreise gleich zweier Reisenden am Flughafen Düsseldorf endete am Dienstag (4. Februar) in der Justizvollzugsanstalt. Grund hierfür waren vorliegende Haftbefehle.

Am Morgen kontrollierte die Bundespolizei einen 42-Jährigen, der in eine Maschine nach Istanbul steigen wollte. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg im Juni 2024 einen Haftbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen den bereits im Februar 2019 rechtskräftig verurteilten Mann erlassen hatte. Da er flüchtig war, wurde die Fahndung veranlasst.

Die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro konnte von dem im Kreis Soest lebenden Mann nicht beglichen werden, sodass die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 28 Tagen nicht abgewendet werden konnte. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt.

Haftbefehl führt zur Verhaftung

Am Dienstagvormittag kontrollierten die Bundespolizeibeamten dann einen Mann, der ebenfalls in die Türkei fliegen wollte. Bei dem 64-Jährigen wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nach ihm suchte. Im März 2024 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen fahrlässigen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen ausgestellt. Da sich der Verurteilte der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro konnte von dem Mann nicht beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 60 Tagen nicht abgewendet werden. Auch er wurde daher durch die Bundespolizei den zuständigen Justizbehörden überstellt.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
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