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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urteil am Landgericht Düsseldorf AfD-Politiker Beck wegen Titelmissbrauch verwarnt
Der Ex-Europaabgeordnete Beck muss 500 Euro an einen guten Zweck zahlen, bleibt aber von einer zuvor verhängten Geldstrafe verschont. So verlief der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf.
Der ehemalige AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck ist am Freitag vom Landgericht Düsseldorf wegen Titelmissbrauchs verwarnt worden. Eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss Beck 500 Euro an das Kinderhospiz Düsseldorf zahlen. Zuvor hatten seine Verteidiger erklärt, das grundsätzliche erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Neuss anzuerkennen und sich in ihrer Revision nur auf die Höhe der Strafe zu beschränken.
Beck hatte sich im November 2018 bei einer AfD-Vertreterversammlung in Magdeburg als "Professor" vorgestellt und bezog sich damit auf seine Dozententätigkeit in London. Hierfür hatte er zunächst einen Strafbefehl in Höhe von 15.000 Euro erhalten, später war er vom Amtsgericht Neuss in zwei Verfahren zunächst zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.200 Euro und später 6.900 Euro verurteilt worden. Er hatte stets argumentiert, dass er als sogenannter Reader an der University of London einen solchen Titel tragen dürfe.
Emotionales Wortgefecht im Gericht
Auch während der Berufungsverhandlung in Düsseldorf hatte Beck zunächst so argumentiert und aus einem Gutachten vorgelesen, das ihm diese Rechtsauffassung bestätigte. Sein Anwalt Axel Weimann hatte das Verfahren zudem als unbegründet und politisch motiviert bezeichnet. In Bezug auf Becks AfD-Mitgliedschaft sagte Weimann: "Wenn dort CDU, SPD oder Grüne gestanden hätten, wären wir heute nicht hier." Zeitweise kam es zu emotionalen Wortgefechten, in denen sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft gegen den Vorwurf einer politischen Motivation wehrte. Erst nach zwei Beratungspausen konnten sich Becks Anwälte doch noch von ihrem aus Sicht des Gerichts wenig aussichtsreichen Ziel eines generellen Freispruchs abbringen lassen.
Bei der Höhe des Bußgelds und der zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe wurde auch berücksichtigt, dass Beck im Juni 2024 nicht erneut ins Europaparlament gewählt wurde. Beck, der bis zu diesem Monat noch ein hohes vierstelliges Übergangsgeld von der Europäischen Union erhalten hatte, erklärte, nur noch den Lebensstandard eines Studenten zu pflegen. "Die Existenz ist hin", sagte Weimann. Dass Beck keinen aussichtsreicheren AfD-Listenplatz erhielt, sahen seine Anwälte zudem als direkte Folge des Verfahrens an. Eine mögliche Anwaltstätigkeit des Juristen in seiner Wahlheimat London ist zudem dadurch erschwert, dass sein Schwerpunkt des EU-Rechts dort seit dem Brexit nicht mehr gefragt ist.
Verteidiger: Beck ist wirtschaftlich ruiniert
In seinem Plädoyer betonte Axel Weimann, dass sein Mandant durch das Verfahren bereits jetzt "wirtschaftlich ruiniert" sei und forderte, dies bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. Auch habe Beck bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben, sich künftig nicht mehr als "Professor" bezeichnen zu wollen. Sein Kollege Marcus Brinkmeier hatte Beck als "uneingeschränkt rechtstreuen Bürger" bezeichnet, der durch das lange Verfahren bereits ausreichend gesühnt habe. Im Urteil verwies das Landgericht auf die äußert geringe Schuld, deren strafrechtliche Relevanz sich allerdings auch aus der öffentlichen Situation der Äußerung ableite. Durch seine Titelführung habe Beck eine politische Entscheidung mittelbar beeinflusst.
Der Prozess wegen Titelmissbrauchs ist nicht der einzige Vorwurf, mit dem sich Beck zuletzt auseinandersetzen musste. Erst im Mai 2024 hatte das Europaparlament auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf seine damalige Immunität als Abgeordneter aufgehoben. Demnach soll er im Oktober 2022 in einem Neusser Kaufhaus versucht haben, Produktproben zu stehlen, und habe danach Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet.
- Reporter vor Ort