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Düsseldorf: Flughafen-Zoll beschlagnahmt Schmuck für fast 50.000 Euro


Bei Einreise aus Dubai
Schmuck im Wert von fast 50.000 Euro beschlagnahmt

Von t-online, gaa

17.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Schick und teuer: Schmuck wie diesen wollte der 55-Jährige unangemeldet mit nach Deutschland bringen.Vergrößern des BildesSchick und teuer: Schmuck wie diesen wollte der 55-Jährige unangemeldet mit nach Deutschland bringen. (Quelle: Zoll)

Ein 55-Jähriger hatte Goldschmuck bei seiner Rückkehr aus Dubai im Gepäck. Doch anmelden wollte er die wertvollen Waren nicht, sodass er jetzt auf sie verzichten muss.

Das richtige Gespür bewies der Zoll am Düsseldorfer Flughafen bei der Kontrolle eines 55-Jährigen aus dem Kreis Heinsberg. Denn der Mann hatte Goldschmuck im Wert von rund 47.000 Euro im Gepäck, den er bei seiner Einreise aus Dubai nicht beim Zoll anmelden wollte.

Der 55-Jährige reiste bereits am 9. Juli aus Dubai zurück nach Düsseldorf. Als er den Gepäckbereich durch den grünen Ausgang verließ und damit angab, dass er nichts anzumelden habe, wurde er von den Zöllnern angesprochen und zur Kontrolle seines Gepäcks gebeten. Auf den Röntgenbildern erkannten die Beamten dann mehrere Schmuckstücke im Handgepäckkoffer des Mannes.

Schmuck war für einen besonderen Anlass gedacht

Nach dem Öffnen des Groß- sowie Handgepäcks fanden die Beamten neben mehreren neuen Kleidungsstücken auch diverse Schmuckschatullen in verschiedenen Größen. Letztendlich waren es insgesamt 21 Schmuckstücke, darunter Halsketten, Armreife, Ohrringe und Ringe, alles aus 22-Karätigem Gold und zu Teilen mit Edelsteinen besetzt. Daraufhin angesprochen gab der Mann an, den Schmuck für die Hochzeit seiner Tochter gekauft zu haben. Zu allen weiteren Fragen schwieg er jedoch.

Aufgrund der beigelegten Rechnungen konnten die Zöllner einen Gesamtwert des Schmucks von 46.926,73 Euro ermitteln. Da hiermit seine Reisefreimenge von 430 Euro deutlich überschritten wurde, leiteten die Zollbeamten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung gegen den 55-Jährigen ein.

Der Schmuck wurde als Beweismittel sichergestellt und wird nach dem Ende des Verfahrens und Zahlung der entsprechenden Steuern und Einfuhrabgaben wieder an den Reisenden übergeben. Ob dies rechtzeitig zur Hochzeit passiert, ist fraglich.

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