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Dresden: Staatsanwaltschaft klagt mutmaßlichen Vergewaltiger an


Beschuldigter ist erheblich vorbestraft
Staatsanwaltschaft Dresden klagt mutmaßlichen Vergewaltiger an

Von t-online
02.12.2024 - 11:25 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Mann in Handschellen (Symbolbild): Ein besonders schwerer Fall von sexueller Gewalt wird voraussichtlich vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden verhandelt.Vergrößern des Bildes
Ein Mann in Handschellen (Symbolbild): Ein besonders schwerer Fall von sexueller Gewalt wird voraussichtlich vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden verhandelt. (Quelle: Getty Images)

Im Juli soll ein Mann ein 16-jähriges Mädchen in seinem Auto mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Der Fall soll demnächst vor Gericht verhandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 26-Jährigen wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall erhoben. Der Fall wird vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden verhandelt, wie aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hervorgeht.

Der Beschuldigte soll am 24. Juli 2024 ein 16-jähriges Mädchen, mit dem er sich zuvor über das Internet verabredet hatte, auf einem Parkplatz in der Nähe der Dresdner Heide im Auto vergewaltigt haben. Laut Anklage habe er "völlig unvermittelt ein Messer gezogen", es ihr "an den Nacken gehalten", sie bedroht und unter Vorhalt des Messers zur Tat gezwungen.

26-Jähriger stand unter Führungsaufsicht

Bereits am 25. Juli 2024 wurde der Beschuldigte vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden einen Haftbefehl. Seitdem befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte ist bereits erheblich – auch wegen Sexualdelikten – vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Führungsaufsicht. Die Führungsaufsicht dient dazu, straffällig gewordene Personen, von denen eine besondere Gefahr für die Gesellschaft ausgeht, nach der Entlassung aus der Haft zu überwachen und zu betreuen. Eine dafür zuständige Behörde kontrolliert und begleitet die Person. Es können Auflagen erteilt werden, wie z.B. regelmäßige Berichte oder Therapieauflagen.

Bisher habe der Beschuldigte zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht, so die Staatsanwaltschaft. Nun muss das Landgericht Dresden über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch aus.

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