Entlarvendes Überwachungsvideo Mann belehrt Polizei übers Falschparken – jetzt wird gegen ihn ermittelt
Im ersten Moment sieht es so aus, als stünde die Bundespolizei im absoluten Halteverbot. Doch als die Beamten die Überwachungskameras überprüfen, verschiebt sich der Vorwurf.
Ein 52-jähriger Mann verschob am Donnerstag am Dresdner Hauptbahnhof ein Halteverbotsschild so, dass es aussah, als hätte die Polizei im absoluten Halteverbot geparkt. Anschließend bezichtigte er die Bundespolizisten einer Ordnungswidrigkeit. Die Aktion könnte für ihn nun rechtliche Folgen haben.
Gegen 17.20 Uhr sprach der Mann Beamte der Bundespolizei an. Er behauptete, ihr Dienstfahrzeug steht im absoluten Halteverbot und forderte, das Ordnungsamt einzuschalten.
Überwachungskameras am Hauptbahnhof Dresden entlarven Täuschungsversuch
Die Situation klärte sich jedoch rasch auf. Kamerabilder zeigten, dass der 52-Jährige zuvor gemeinsam mit einer weiteren Person das Halteverbotsschild umgestellt hatte. Dadurch entstand der Eindruck, das Polizeifahrzeug sei falsch geparkt. Mit den Aufnahmen konfrontiert, räumte der in Berlin gemeldete Mann die Tat ein, sagte Polizeisprecher.
Er erklärte, dass es sich um einen Scherz gehandelt habe, den man nicht überbewerten dürfe. Die Bundespolizei sieht das anders und ermittelt nun gegen den 52-Jährigen. "Das Verschieben oder Verändern von Verkehrsschildern ist kein Kavaliersdelikt", erklärte ein Sprecher.
Die Behörde prüft nun den Verdacht der Amtsanmaßung. Nach deutschem Strafrecht kann diese Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
- Telefonat mit Sprecher der Bundespolizeiinspektion Dresden
- presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Dresden vom 11. Oktober 2024
- anwalt.de: Amtsanmaßung: Überblick und Beispiele aus der Praxis