Imker will Kriegsbeil begraben Honig-Streit: Böhmermann verliert erneut
Jan Böhmermann verliert erneut im Rechtsstreit gegen die Firma eines Imkers. Die satirische Werbeaktion darf wieder vermarktet werden.
ZDF-Satiriker Jan Böhmermann unterliegt im "Honig-Streit" ein weiteres Mal. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung in einem Eilverfahren des Moderators gegen ein Urteil des Landgerichtes Dresden vom Februar zurück. Imker Rico Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung "ZDF Magazin Royal" vorgeführt.
Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als "Beewashing" – der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt, die Beklagter in den Verfahren war.
Werbeaktion sei "Ereignis der Zeitgeschichte"
Heinzig drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem "Beewashing"-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der den Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt" zeigte. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach.
Das Gericht sah in der Werbeaktion nun ein "Ereignis der Zeitgeschichte" und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden. Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem machte er geltend, dass auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte.
Nach Ansicht des Gerichtes greift die Werbung mit Böhmermanns Namen zwar in dessen Rechte ein. Angesichts der satirischen Auseinandersetzung und der Tatsache, dass die Werbung nicht der alleinige Zweck der Aktion gewesen sei, weil Heinzig sich so auch gegen die Vorwürfe aus der Sendung positionierte, gehe das Recht auf Meinungsäußerung vor.
Böhmermann könnte am Landgericht weitere Verfahren einleiten
Schon in der ersten Instanz wurde dem Imker in weiten Teilen recht gegeben. Der Eilantrag Böhmermanns, jegliche Werbung mit seinem Namen oder seinem Bild zu verbieten, blieb vor dem Landgericht erfolglos. Im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert.
Heinzig nahm als Inhaber von MyHoney die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang "verbotenen Honig" wieder im Online-Shop anbieten. "Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil", sagte Heinzig.
Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.
- Nachrichtenagentur dpa