Verdacht der Volksverhetzung Anklage gegen Dynamo-Fans wegen "Inzestbande"-Banner
Fans von Dynamo Dresden haben Gästefans mit einem Banner als "Inzestbande" beleidigt. Vier Fans wurden deswegen jetzt angeklagt.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen vier Fans des Fußballvereins Dynamo Dresden erhoben. Sie sollen bei einem Spiel gegen den FC Erzgebirge Aue am 4. März 2023 ein beleidigendes Banner hochgehalten haben. Die Anklage lautet auf Verdacht der gemeinschaftlichen Volksverhetzung und der gemeinschaftlichen Beleidigung.
Bei dem Drittligaspiel im Dresdner Rudolf-Harbig-Stadion waren von Dynamo-Fans drei Spruchbänder entrollt worden. Darauf war zu lesen: "Begonnen am 4. März 1946 mit Vater, Mutter, Bruder & Schwester und heute besiedeln 3.000 Missbildungen den Gästeblock. 77 Jahre Inzestbande – 77 Jahre Sachsens Schande." Der 4. März 1946 ist das Gründungsdatum des FC Erzgebirge Aue. Das Spiel fand also auf den Tag am 77. Geburtstag des Vereins statt.
Aue-Fan stellte Strafantrag
Mit dem Banner sei den etwa 3.000 anwesenden Gästefans "das Recht auf Leben als gleichwertige Persönlichkeiten in der Gesellschaft abgesprochen" worden, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden. Ein Fan der Auer habe einen Strafantrag gestellt.
Nach "umfangreichen Ermittlungen" konnten Polizei und Staatsanwaltschaft vier Tatverdächtige identifizieren, die die Banner mit hochgehalten haben sollen. Dabei handelt es sich um vier Männer im Alter von 24, 22, 21 und 20 Jahren. Die Verhandlungen der beiden Jüngeren sollen vor einem Jugendrichter stattfinden, da sie zur Tatzeit Heranwachsende waren. Laut Staatsanwaltschaft sind die Angeklagten nicht vorbestraft und haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Die Fans der Dresdner fallen immer wieder negativ mit Bannern auf. Zuletzt hatten die Anhänger ein Spruchband gegen Investoren in der DLF mit einem transfeindlichen Spruch ergänzt. Der Verein bezeichnete das daraufhin als "Stilmittel". Mehr dazu lesen sie hier.
- medienservice.sachsen.de: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 16. Februar 2023