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Dynamo Dresden wehrt sich gegen Diskriminierung-Vorwurf | Trans-Banner


"Stilmittel, um Aufmerksamkeit zu generieren"
Dynamo wehrt sich gegen Diskriminierung-Vorwurf

Von t-online, mgr

06.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Das umstrittene Banner der Dresden-Fans: Dem Klub könnte dafür die nächste Geldstrafe drohen. (Quelle: IMAGO/Sportfoto Zink / Wolfgang Zink)
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Dynamo Dresden kann im Trans-Banner kein diskriminierendes Verhalten seiner Fans erkennen. Trotzdem möchte der Verein den Dialog mit der Fanszene suchen.

Dynamo Dresden sieht in dem Bannerspruch "Es gibt nur einen lächerlichen DFB... und zwei Geschlechter!" kein diskriminierendes Verhalten seiner Fans. "Nach den uns bisher vorliegenden Informationen bewerten wir die Banneraktionen als Ausdruck und Teil des Protests unserer aktiven Fanszene gegen einen möglichen Investoreneinstieg bei der DFL mit kritischer Bezugnahme auf jene Strafe, die vor Kurzem Bayer 04 Leverkusen für ähnlich lautende Banner ihrer Anhängerschaft erhielt", teilte Dynamo am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Die polarisierende Wortwahl ist dabei vorrangig ein Stilmittel, um Aufmerksamkeit zu generieren."

Beim Spiel am Samstag gegen Ingolstadt hatten Dynamo-Fans am vergangenen Sonntag das besagte, zweiteiliges Banner ausgerollt. Der Club sei "offen für jeden, der die Werte des Vereins anerkennt: Menschen aller Schichten, Hautfarben und Kulturen kommen in unseren Farben zusammen". Dynamo wolle die Aktion vereinsintern mit den entsprechenden Fachbereichen analysieren und anschließend den Dialog mit der Fanszene suchen.

18.000 Euro Strafe für ähnliches Banner

Der Deutsche Fußball-Bund hatte nach den Vorkommnissen in Ingolstadt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die angeforderte Stellungnahme hat Dynamo nach dpa-Informationen noch nicht versendet.

Im November hatten Anhänger von Bayer Leverkusen im Spiel gegen Werder Bremen ein Banner mit dem Schriftzug "Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur zwei Geschlechter" hochgehalten. Bayer Leverkusen wurde dafür in der vergangenen Woche zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verurteilt, da der DFB dies als diskriminierendes und unsportliches Verhalten der Anhänger wertete. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt jede Person vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Seit Januar 2019 ist im Geburtenregister neben "männlich" und "weiblich" auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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