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Böhmermann-Prozess: Landgericht weist Anklage des Satirikers zurück


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Satiriker kritisierte Imker
"Beewashing": Landgericht weist Klage von Jan Böhmermann zurück


Aktualisiert am 08.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Imker Rico Heinzig neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann:Vergrößern des Bildes
Imker Rico Heinzig neben einem Plakat mit dem Foto von Jan Böhmermann: Laut Landgericht muss sich der ZDF-Moderator die satirische Reaktion auf die Sendung am 3. November gefallen lassen. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)
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Jan Böhmermann kritisierte in seiner TV-Show einen Imker. Der nutzte das Gesicht des Moderators für Werbung. Das Gericht entscheidet für Satire und gegen den Satiriker.

Im Gerichtsprozess gegen den sächsischen Imker, der mit Jan Böhmermanns Gesicht für seinen Honig warb, ist eine Entscheidung gefallen. Das Landgericht wies den Antrag des Satirikers zurück. Der Moderator hatte wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt.

Weder die Verwendung des Bildes noch die Namensnennung würden diese verletzen, urteilte Richterin Heike Kremz. Die Werbung würde an ein zeitgeschichtliches Ereignis anknüpfen, nicht nur an die Prominenz des Moderators. Die limitierte Anzahl an "Beewashing"-Honiggläsern hätte dies unterstrichen.

Zudem sei Böhmermann "zweifelsfrei auch Markenzeichen und Aushängeschild der Sendung, sodass er nicht behaupten kann, am öffentlich diskutieren Ereignis nicht selbst beteiligt gewesen zu sein", so die Richterin. Das Bild sei nicht einmal unvorteilhaft, sondern zeige Böhmermann in einer "spitzbübischen" Pose.

Erklärung der Richterin sorgt für Lacher im Saal

Dass es sich bei Böhmermann "nicht um einen führenden Bienen- und Käferexperten handelt" sei für die Verbraucher eindeutig zu erkennen, so die Richterin. Diese Aussage sorgte für Gelächter im Gerichtssaal. Zwar habe der Beklagte einen kommerziellen Nutzen, allerdings erfülle das Plakat auch ein Informationsinteresse, führte die Richterin an. Das Gericht sehe deshalb keine Ausnutzung des Werbewerts von Böhmermann. In Abwägung der Persönlichkeitsrechte bewertete das Gericht den Schutz von des Satirikers nicht höher als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Im Gegenteil: Die Richterin wies Böhmermann zudem noch auf eigenes Fehlverhalten hin.

Der Streitwert wurde vom Gericht auf 15.000 Euro festgelegt. Böhmermann hatte an keinem der Verhandlungstermine teilgenommen. Zur Urteilsverkündung selbst war dann auch der Imker verhindert. Im Saal befanden sich aber Mitarbeitende des Imkers.

Dresden: Böhmermann-Werbeplakate in mehreren Edekas

Imker Heinzig rechnet damit, dass Böhmermanns Anwälte nun vor das Oberlandesgericht ziehen werden, das Urteil ist nämlich noch nicht rechtskräftig. "Bislang hat Herr Böhmermann nie klein beigegeben", sagte Imker Heinzig dem MDR vor der Urteilsverkündung. Heinzig hatte das Etikett bereits vorsorglich ausgetauscht, allerdings nicht ohne einen weiteren Seitenhieb gegen Böhmermann.

Der Konflikt entzündete sich, nachdem Böhmermann in seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" Heinzigs Bienenpatenschaften kritisiert und diese im Kontext von "Beewashing" dargestellt hatte – eine Anspielung auf "Greenwashing", bei dem Unternehmen ein umweltfreundliches Image vortäuschen.

Rechtsstreit läuft seit vergangenem Jahr

Heinzig reagierte mit einem Werbeplakat, das Böhmermann als "führenden Bienen- und Käferexperten" darstellte. Das Plakat und die entsprechende Honigmarke wurden in vier Edeka-Märkten in Dresden und Umgebung sowie online beworben.

In dem Beitrag hinterfragte Böhmermann die Notwendigkeit solcher Patenschaften, da Honigbienen nicht vom Aussterben bedroht seien. Seit vergangenem Jahr stritten Böhmermann und Heinzig vor Gericht. Bei einem Gütetermin Mitte Januar hatte es keine Einigung gegeben.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • mdr.de: "Urteil nach Böhmermann-Klage gegen Imker aus Meißen erwartet"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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