Arbeitsplatz und Spind durchsucht Erneuter Extremismusverdacht bei der Bremer Feuerwehr
Es ist noch nicht lange her, da erschütterten rechtsextreme Chats die Berufsfeuerwehr Bremen. Aufwendige Ermittlungen starteten. Nun gibt es wieder einen Verdacht.
Gegen einen unter Extremismusverdacht stehenden Mitarbeiter der Bremer Feuerwehr ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Wie die Innenbehörde der Hansestadt am Donnerstag mitteilte, soll der Beamte bei einem Verkehrsunfall im Stadtteil Walle Ende Januar fremdenfeindliche Äußerungen gegenüber Anwesenden getätigt haben. Dabei trug er demnach Dienstkleidung. Die Polizei leitete nach einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren ein.
Am Donnerstag seien die Wohnung des Mannes und sein Arbeitsplatz bei der Feuerwehr durchsucht worden, erklärte die Innenbehörde. Zudem sei ihm das Führen der Dienstgeschäfte verboten worden. Er werde verdächtigt, gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen zu haben. "Die heutige Durchsuchung hatte zum Ziel, die dringenden Verdachtsmomente zu erhärten", erklärte das Innenressort.
Innensenator fordert konsequente Ahndung
Philipp Heßemer, Leiter der Bremer Feuerwehr, sagte laut Mitteilung: "Bis zum Abschluss der Untersuchung wird dem Mitarbeiter das Führen der Dienstgeschäfte und das Betreten der Dienstgebäude untersagt." Er fügte hinzu: "Ungeachtet der weiteren Entwicklung möchte ich erneut klar betonen: Rechtsextremistisches und rassistisches Gedankengut wird bei der Feuerwehr Bremen nicht geduldet."
Auch Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) verurteilte das mutmaßliche Verhalten des Verdächtigen und teilte mit: "In so großen Organisationen ist eine extremistische Gesinnung Einzelner nie auszuschließen. Wichtig ist, dass diese als solches erkannt wird und unverzüglich und konsequent darauf reagiert wird."
Rechtsextreme Chats: Gericht verbannt Feuerwehrmann
Erst 2020 erschütterte ein Fall von Rechtsextremismus die Berufsfeuerwehr Bremen. Einem Feuerwehrmann war daraufhin verboten worden, weiter am Dienst teilzunehmen. Das entschied das Verwaltungsgericht Bremen damals. Mehr dazu lesen Sie hier.
Für Beamte gelte die sogenannte Wohlverhaltenspflicht auch außerhalb des Diensts, betonte die Behörde. Dies gelte umso mehr, wenn ein Mitarbeiter in der Öffentlichkeit Dienstkleidung trage.
- senatspressestelle.bremen.de: Mitteilung vom 25. April 2024
- Mit Material der Nachrichtenagentur afp