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Bremer Feuerwehrmann darf Beruf vorerst nicht ausüben


Rechtsextreme Chatgruppen
Bremer Feuerwehrmann darf Beruf vorerst nicht weiter ausüben

Von dpa
11.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Mitglieder der Bremer Feuerwehr bei einem Einsatz (Archivfoto): Die Wertevorstellungen des Beamten seien nicht verfassungskonform, urteilte das Gericht.Vergrößern des Bildes
Mitglieder der Bremer Feuerwehr bei einem Einsatz (Archivfoto): Die Wertevorstellungen des Beamten seien nicht verfassungskonform, urteilte das Gericht. (Quelle: IMAGO/nph)

Rassistisch, rechtsextrem: Chats eines Bremer Feuerwehrmanns offenbaren sein Weltbild. Dennoch wollte er weiter in seiner Führungsposition arbeiten.

Ein Feuerwehrmann aus Bremen, der Teil einer rechtsextremen Chatgruppe gewesen sein soll, darf seinen Beruf vorerst nicht weiter ausüben. Es gebe ausreichend Hinweise darauf, dass die Wertevorstellungen des Beamten nicht verfassungskonform seien, teilte das Verwaltungsgericht Bremen am Donnerstag mit. Auf seinem Handy seien Fotos mit rechtsextremen, menschenverachtenden und rassistischen Inhalten entdeckt worden. (Az.: 6 V 1313/21)

Im vergangenen November hatte der Bremer Innensenat dem Mann die Führung der Dienstgeschäfte verboten, nachdem ein Verdacht auf Straftaten und Dienstpflichtverletzungen gegen ihn aufgekommen war. Er soll sich in internen Chats unter Kollegen rechtsextrem und rassistisch geäußert haben.

Feuerwehrmann darf weiterhin Abzeichen tragen

Ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung stellte die Staatsanwaltschaft Verden wegen mangelnder Außenwirkung der Chats ein. Gegen den Mann läuft aber noch ein Disziplinarverfahren. Gegen die beamtenrechtliche Verbotsverfügung legte der Mann Widerspruch ein, eine Entscheidung des Innensenats steht aber noch aus.

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sei rechtmäßig, urteilten nun die Verwaltungsrichter. Der Feuerwehrmann erhielt demnach nicht nur rechtsextreme Bilder, er leitete sie auch weiter und identifizierte sich erkennbar nach außen mit den Inhalten. Damit beschädigte er das Vertrauen seines Dienstherrn und der Öffentlichkeit.

Dennoch darf der Feuerwehrmann Dienstkleidung, Ausrüstung sowie Abzeichen tragen und die Räume der Feuerwehr betreten. In dieser Hinsicht hatte sein Antrag Erfolg. Die Behörde habe diese Verbote nicht begründet.

Verwendete Quellen
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