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Fangverbot ein "Schlag ins Gesicht": Droht Fischern an der Küste das Aus?


Fangverbot für Aale
"Schlag ins Gesicht": Droht Fischern an der Küste das Aus?

Von t-online, stk

08.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Ein Fischkutter vor Neuharlingersiel in der Nordsee (Archivfoto): Das Fangverbot für Aale beginnt Mitte September dieses Jahres.Vergrößern des Bildes
Ein Fischkutter vor Neuharlingersiel in der Nordsee (Archivfoto): Das Fangverbot für Aale beginnt Mitte September dieses Jahres. (Quelle: IMAGO/McPHOTO/W. Boyungs)

Der Europäische Aal steht auf der Roten Liste, ist akut vom Aussterben bedroht. Die EU greift ein und verhängt ein Fangverbot. Für Fischer wird es eng.

Zum Schutz bedrohter Aale soll von Mitte September bis Mitte März 2024 ein umfassendes Aalfangverbot für die Fischerei in den deutschen Gewässern von Nord- und Ostsee gelten. Dies legte das Bundesagrarministerium in Abstimmung mit den Küsten-Bundesländern als nächste Schonzeit fest. Die Parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller (Grüne) sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur: "Ohne besseren Schutz steht der Aal vor dem Aus." Angesichts dramatisch geringer Bestände sei es höchste Zeit zu handeln.

Nach Angaben des Thünen-Instituts für Fischereiökologie aus Bremerhaven sei der Bestand des Fischs seit "mehr als drei Jahrzehnten stark zurückgegangen", die Zahlen befänden sich "außerhalb sicherer biologischer Grenzen". Dem Aal geht es also nicht gut, beziehungsweise sein Bestand ist stark gefährdet.

Fangverbot soll Bestände sichern

Jetzt soll es also ein Verbot richten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten jeweils ein mindestens sechs Monate langes Aalfangverbot verhängen. Die nun festgelegte Schonzeit vom 15. September 2023 bis zum 14. März 2024 gilt zunächst für dieses und nächstes Jahr, wie das Ministerium erläuterte. Die Zeitspanne sei auch weitgehend an Regelungen in Dänemark und Schweden angeglichen. Hintergrund sei, dass Aale die Meerenge zwischen Dänemark und Schweden passieren müssen, um Laichgründe im Atlantik zu erreichen. Vom Verbot umfasst sind auch Aale, die als Beifang in Netze gehen.

Claudia Müller betonte, ein Fangverbot sei aus anderen Gründen wichtig. So sichere der Fang vielerorts Einkommen und sei zudem ein Tourismusfaktor. Den Bestand zu schützen und ihm somit eine Perspektive zu geben, heiße daher auch, die Existenzgrundlage von Menschen an den Küsten und im ländlichen Raum zu sichern.

Vorhaben stößt auf heftige Kritik

Das Verbot stößt jedoch auf heftige Kritik. Insbesondere die direkt vom Fangverbot betroffenen Freizeitfischer in der Region sehen ihren Auftrag, die Natur zu schützen, bedroht. Bereits Ende des vergangenen Jahres machte der Anglerverband Niedersachsen (AVN) deutlich, dass ihrer Auffassung nach "die Entscheidung der EU-Kommission, die Freizeitfischerei komplett zu verbieten, nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußt". Der Einfluss der Freizeitfischer auf schwindende Bestände sei nicht nachgewiesen, ein generelles Verbot sei eine "nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung".

Der Verband ging damals sogar noch weiter und kritisierte: "Ein unbegründetes Verbot der Freizeitfischerei ist ein Schlag ins Gesicht der organisierten Anglerschaft in Niedersachsen". Die Angler und Anglerinnen würden sich schließlich "im Ehrenamt vehement für den Schutz des Aals" engagieren.

Gefahrenquelle Wasserkraftwerke würde kaum beachtet

Zudem kritisiert der Verband, dass andere Faktoren, die dem Aal schaden, nicht berücksichtigt würden. In den deutschlandweit etwa 7.000 Wasserkraftanlagen würden jährlich massenhaft Aale sterben, doch erforderliche Maßnahmen "werden zwar diskutiert, jedoch nicht umgesetzt", so der AVN. Sowohl die EU als auch die Bundesregierung sowie das Land Niedersachsen würden "seit Jahren versäumen, klare Rahmensetzungen zum (fisch-)/aalschonenden Betrieb dieser Anlagen einzufordern".

Da das Verbot nicht für Küstengewässer und Brackwassergebiete, also etwa Flussmündungen, gelte, seien in Niedersachsen insgesamt etwa zehn Betriebe an Weser, Ems und Elbe betroffen, so der AVN. Insbesondere für die letzten noch aktiven Flussfischer sei das hart, sagte ein Verbandssprecher. Sie hätten im Grunde keine Alternativen, um die nun zu erwartenden Einkommensverluste auszugleichen.

"Beschleunigt Untergang der Fischerei"

Auch an der Ostsee gilt das Fangverbot. Und auch dort machen sich die Fischer große Sorgen um ihre Zukunft. Ähnlich wie ihre Kollegen an der Nordsee, befürchten sie ein schleichendes Ende der Fischerei, gerade was die kleinen Betriebe angehen. Michael Schütt von der Fischereigenossenschaft Freest sagte dem NDR: "Das beschleunigt nur den Untergang der Fischerei." Auch er hätte sich gewünscht, dass die Entscheidungsträger der EU auf andere Gefahrenquellen für den Aal eingegangen wären. Stichwort: Wasserkraftwerke und Schleusen.

Dass das Fangverbot ausgerechnet über die Sommer- und Herbstmonate laufe, erschwere die Sache zusehends, argumentieren viele Experten. Gerade diese Zeit sei die Hauptsaison für den Fang des Fischs.

Verwendete Quellen
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