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Staatsanwaltschaft Braunschweig: Maddie-Verdächtiger will früher aus Haft


Kein öffentliches Verfahren
Maddie-Verdächtiger beantragt frühere Haftentlassung

Von dpa
Aktualisiert am 26.03.2025Lesedauer: 1 Min.
Antrag auf HaftentlassungVergrößern des Bildes
Christian B. (l) steht im Gerichtssaal im Landgericht: Im Prozess wurde er vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Portugal freigesprochen. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa/dpa-bilder)
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Der für eine Vergewaltigung im Gefängnis sitzende Christian B. ersucht eine vorzeitige Entlassung. Sein Antrag wird aktuell geprüft.

Christian B., der im Fall der verschwundenen Maddie mordverdächtig ist, möchte vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden. Der 48-Jährige habe einen entsprechenden Antrag gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte. Das Landgericht Hildesheim ist für die Prüfung "bezüglich einer möglichen Reststrafenaussetzung" zuständig, bestätigte ein Gerichtssprecher.

Verfahren dieser Art sind nicht öffentlich, und es werde keine Informationen zu Terminen geben, sagte der Gerichtssprecher weiter. Eine schnelle Entscheidung sei nicht zu erwarten. Ein Verteidiger des 48-Jährigen bestätigte den Antrag ebenfalls. Christian B. sitzt derzeit wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal im Gefängnis.

Über den Wunsch nach einer vorzeitigen Entlassung berichtete zuvor die britische Zeitung "The Sun".

Keine Anklage im Maddie-Komplex

Der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter war im Oktober 2024 in einem Prozess um drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch freigesprochen worden. Anschließend scheiterte aber der Versuch, das Verfahren mit dem Vergewaltigungsurteil neu aufrollen zu lassen.

Christian B. steht seit einigen Jahren im internationalen Fokus, weil der Deutsche im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Zum Maddie-Komplex gibt es jedoch keine Anklage und es gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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