Tödlicher Raser-Unfall 19-Jähriger überfährt Fußgänger mit Tempo 90 – Urteil gefallen
Ein junger Autofahrer erfasst bei überhöhter Geschwindigkeit einen Fußgänger. Der stirbt noch am Unfallort. Nun steht das Urteil
Im Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall in Braunschweig ist ein 19-jähriger Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Braunschweig befand ihn der fahrlässigen Tötung und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs für schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.
Der Unfall ereignete sich im März 2024. Der junge Fahrer erfasste mit seinem Auto einen 57-jährigen Fußgänger an einer Ampelkreuzung im Stadtgebiet. Der Fußgänger starb trotz sofortiger Erste-Hilfe-Maßnahmen durch Passanten noch am Unfallort, heißt es im Polizeibericht.
Gutachter: Fahrer war mit mindestens Tempo 90 unterwegs
Während des Prozesses räumte der Angeklagte ein, mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Er könne sich zwar nicht an die genaue Geschwindigkeit erinnern, ließ aber über seinen Anwalt erklären, dass der Unfall nicht zu entschuldigen sei. In seiner Aussage vor Gericht sagte er, dass er den Fußgänger erst bei dem Aufprall wahrgenommen habe und fügte hinzu: "Ich wusste nicht, was ich getroffen habe."
Ein Sachverständiger bestätigte im Prozess, dass der Aufprall bei mindestens 90 Kilometern pro Stunde geschah. Laut Gutachter wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn der Fahrer die innerorts erlaubten 50 Kilometer pro Stunde eingehalten hätte. Die Ampel zeigte zum Zeitpunkt des Unfalls Grünlicht für den Autofahrer und Rotlicht für den Fußgänger, der mit einem Alkoholwert von 2,0 Promille unterwegs war.
Tödlicher Aufprall: Dashcam-Aufnahmen zeigen es
Die Dashcam eines Pizzalieferanten filmte den Unfallhergang und zeigte, wie der Fußgänger erst nach etwa 50 Metern auf der Straße landete. Die Richterin sagte, der Fahrer habe sich bewusst für das viel zu hohe Tempo entschieden. Der Tod des Fußgängers sei auf diese Geschwindigkeitsübertretung zurückzuführen.
Neben der Bewährungsstrafe muss der Angeklagte eine Geldauflage von 600 Euro an einen gemeinnützigen Zweck zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Sein Führerschein bleibt eingezogen und wird noch für ein Jahr und acht Monate gesperrt sein. Das Strafmaß entsprach nahezu den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Jugendstrafe von nur einem Jahr auf Bewährung plädiert.
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- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa