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Streit um Ukraine-Flaggen in Berlin: CDU-General Evers droht mit Klage


Evers springt Melnyk bei
Berliner CDU klagt gegen Ukraine-Flaggen-Verbot bei Demos

Von t-online, pb

09.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Berliner CDU-General Evers und Ukraine-Demo in Berlin (Montage): Der Politiker will gegen ein Flaggenverbot in der Hauptstadt klagen.Vergrößern des Bildes
Berliner CDU-General Evers und Ukraine-Demo in Berlin (Montage): Der Politiker will gegen ein Flaggenverbot in der Hauptstadt klagen. (Quelle: Montage/imago-images-bilder)

Keine Flaggen der Ukraine an 15 Gedenkorten: Das sieht ein Verbot der Berliner Polizei vor. Scharfe Kritik daran kommt von hochrangigen Vertretern aus der Ukraine – und auch von der CDU.

Der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk nennt es "eine Riesenblamage" für die Hauptstadt, und auch die Berliner CDU will nun gegen das Verbot von Ukraine-Flaggen bei den Demonstrationen am Sonntag und diesem Montag klagen. Grundlage dafür war eine Verordnung der Berliner Polizei, mit der an 15 Gedenkorten in der Stadt Flaggen und militärische Symbole verboten wurden.

Kritik kommt auch von der Opposition im Abgeordnetenhaus: CDU-Generalsekretär Stefan Evers will noch an diesem Montag Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen, wie er t-online sagte. Der CDU-General: "Es gibt keinerlei Indizien dafür, dass auf ukrainischen Solidaritätskundgebungen Straftaten begangen worden – oder daraus ein Sicherheitsrisiko entstanden ist."

Demonstrationen in Berlin: CDU springt Melnyk bei

Ein Verbot von ukrainischen Symbolen sei daher nicht zielführend: "Die Bilder, die jetzt aus der Stadt um die Welt gegangen sind, sind eine Schande für Berlin." Die Entscheidung der Polizei sei eine "politische" gewesen, so Ehlers – daher wolle er den Beamten "auch keinen Vorwurf machen". Innensenatorin Iris Spranger (SPD) habe "dafür geradezustehen".

Und auch den harschen Worten des Ukraine-Botschafters Melnyk, der die Entscheidung eine "Riesenblamage" genannt hatte, springt Evers bei: "Damit hat er völlig recht. Dieses Signal aus der Stadt der Freiheit zu senden, halte ich für eine Katastrophe."

Der Senat hatte das Vorgehen am Wochenende noch verteidigt: Durch diese Regeln solle ein "würdevolles, friedliches Gedenken" ermöglicht werden. Überall sonst seien Fahnen in der Öffentlichkeit erlaubt.

Für den heutigen Montag dürfte Evers' Vorstoß keine Auswirkungen mehr haben. Danach gefragt, wann sich das Verwaltungsgericht wohl mit seiner Klage beschäftigen dürfte, sagte der CDU-General t-online: "Das ist bei Berliner Gerichten so eine Sache, das weiß der liebe Gott allein." So bleibt es hier also wohl bei einem weiteren symbolischen Schlagabtausch.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit CDU-Politiker Stefan Evers
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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