Berlin Deutsches Programm von russischem Staatsmedium RT untersagt
Deutsche Richter haben die Verbreitung des deutschsprachigen TV-Programms des russischen Staatsmediums RT vorläufig untersagt. "Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf das Programm "RT DE" vorerst nicht weiter veranstaltet und verbreitet werden", teilte das Gericht am Freitag mit. Die Richter wiesen einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH zurück, zur eigentlichen Klage ist noch nicht entschieden worden.
Mitte Dezember startete das deutschsprachige RT-TV-Programm in Deutschland über verschiedene Ausspielwege. Anfang Februar hatten deutsche Medienregulierer ein Sendeverbot erteilt. Grund war, dass eine Rundfunklizenz fehlte. Diese ist Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm hierzulande anzubieten. Als Zulassungsvoraussetzung gilt unter anderem, dass das verfassungsrechtliche Prinzip der Staatsferne des Rundfunks nicht verletzt werden darf, also ein Staat oder eine Partei keinen Einfluss auf die Programminhalte nehmen darf.
Die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin reichte gegen das Sendeverbot Klage bei dem Berliner Gericht und später auch einen Eilantrag ein, zu dem nun entschieden wurde. Gegen den Beschluss kann laut Gericht Beschwerde eingelegt werden. Die RT DE Productions GmbH zeigte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nach der Gerichtsentscheidung enttäuscht. Man werde die Maßnahmen gegen das Programm weiterhin anfechten.
Das Programm lief laut Medienanstalten trotz Sendeverbots weiter, die Regulierer setzten in der Zwischenzeit zwei Mal Zwangsgeld von mehreren zehntausend Euro fest. Von RT-DE-Productions-Seite hieß es, man habe Anfang März aufgehört, dem Sender RT DE Videoinhalte zur Verfügung zu stellen.
Das russische Staatsmedium steht in der Kritik, Propaganda des Kremls und Desinformation zu verbreiten. Die EU verbot unlängst die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik in der EU, das Ganze ist seit Anfang März in Kraft. Umgesetzt werden muss es in den jeweiligen EU-Ländern. Am Freitag wurde auch bekannt, dass RT sein Programm nicht mehr in Großbritannien ausstrahlen darf. Die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom entzog die Sendelizenz.
Der Fall um die deutsche Rundfunklizenz ist unabhängig von der EU-Entscheidung zu betrachten. Das Verwaltungsgericht betonte, dass nach dem Medienstaatsvertrag private Veranstalter zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen eine Zulassung brauchen. Die Richter sind auch der Ansicht, dass RT DE Productions GmbH die Rundfunkveranstalterin ist, weil sie das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbiete. Sie könne sich nicht darauf berufen, reine Produktionsdienstleisterin zu sein, hieß es weiter. Entscheidend für die Eigenschaft als Veranstalterin sei der Umstand, dass sie die Letztverantwortung für das Programm übernehme und dieses tatsächlich verbreite, teilte das Gericht mit. Laut Gericht hatte die RT DE Productions GmbH argumentiert, man sei nicht die Veranstalterin des Programms und unterliege daher nicht der Zulassungspflicht.
Die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Eva Flecken, teilte mit: "Dieses medienrechtliche Verfahren ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats." Rundfunk in Deutschland brauche eine Lizenz. "Darüber kann sich auch RT DE nicht hinwegsetzen."