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Gericht: Airbnb muss Vermieter-Daten bei Verdacht mitteilen


Berlin
Gericht: Airbnb muss Vermieter-Daten bei Verdacht mitteilen

Von dpa
24.06.2021Lesedauer: 2 Min.
AirbnbVergrößern des Bildes
"airbnb" ist hinter einer Computertastatur zu lesen. (Quelle: Friso Gentsch/dpa/Illustration/dpa-bilder)

Der Apartment-Vermittler Airbnb muss nach einem Gerichtsurteil die Daten privater Vermieter an Behörden herausgeben, wenn es den Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Damit wies das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des irischen Unternehmens dagegen zurück, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Wegen der grundsätzlicher Bedeutung des Falls wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Airbnb betreibt eine Internetplattform, auf der Ferienwohnungen zur Miete angeboten werden. Im Dezember 2019 hatte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg das Unternehmen mit Sitz in Dublin verpflichtet, Namen und Anschriften zahlreicher Anbieter und die genaue Lage ihrer Quartiere zu übermitteln. Die Vermieter waren in Online-Listen aufgeführt worden. Das Bezirksamt hatte laut Gericht den Verdacht, dass gegen das Zweckentfremdungs-Verbot von Wohnungen verstoßen wird, weil die Inserate keine oder falsche Registriernummern hatten oder die Geschäftsdaten gewerblicher Vermieter nicht zu erkennen waren.

Laut Gericht war eine Registriernummer gerade wegen des zunehmenden anonymen Angebots von Ferienwohnungen im Internet gesetzlich eingeführt worden. Sie gilt in der Regel für Vermieter, die ihre Wohnung kurzzeitig als Ferienwohnung anbieten. Die Nummer soll im Internet der Nachweis für ein legales Angebot sein.

Eine Airbnb-Sprecherin teilte mit, der Schutz personenbezogener Daten werde sehr ernst genommen, man wolle mit der Stadt und den Bezirken zusammenarbeiten. Die Sprecherin verwies darauf, das Bezirksamt habe den Bescheid vor der Verhandlung weitgehend zurückgenommen, da die massenhafte Abfrage persönlicher Nutzerdaten nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. Nach Airbnb-Angaben seien anfangs Daten von etwa 600 Gastgebern gefordert worden, es seien dann 30 übrig geblieben.

Bezirksstadträtin Christiane Heiß (Grüne) sprach in einer Mitteilung von einem Erfolg. Das Urteil sei ein Beleg dafür, dass sich beharrliche und engagierte Arbeit für mehr Wohnraum im Bestand lohnt.

Wer in Berlin seine Wohnung an Feriengäste vermieten will, braucht dafür seit 2014 eine Genehmigung. Das Gesetz wurde weiter verschärft. Katrin Schmidberger kündigte für die Grünen- Regierungsfraktion im Abgeordnetenhaus am Donnerstag an, nach der Sommerpause solle im Parlament ein noch strengeres "Zweckentfremdungsverbotsgesetz" erörtert werden. Zu dem Urteil sagte die Abgeordnete: "Endlich ist Schluss mit der Ausrede unter dem Deckmantel des Datenschutzes."

Für die Linke-Koalitionsfraktion wertete Katalin Gennburg das Urteil als Erfolg im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Es werde für die Bezirksämter nun einfacher, das Verbot durchzusetzen. Die kommerzielle Kurzzeitvermietung sei seit Jahren ein Faktor, der die Berliner Mieten explodieren lasse.

Laut Gericht gibt es gegen den Bescheid des Bezirksamtes keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Zwar werde in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, dies sei jedoch verhältnismäßig, hinreichend bestimmt und normenklar. Auf irisches Datenschutzrecht könne sich die Klägerin nicht berufen. Das sogenannte Herkunftslandprinzip könne hier nicht angewendet werden.

Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur von Anfang April haben Berliner Bezirke gegen Anbieter ungenehmigter Ferienwohnungen seit 2018 Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Allein in sieben Bezirken belief sich die Summe auf 3,4 Millionen Euro.

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