Berlin Corona-Werte gehen zurück: Lockerungen in vielen Kreisen
Die positive Entwicklung der Corona-Lage ermöglicht in den meisten Regionen in Sachsen-Anhalt weitere Lockerungen und Öffnungen - vor allem in der Freizeitgestaltung und dem Tourismus. So sind seit Mittwoch zum Beispiel in Halberstadt der Dom und der Domschatz wieder zu besichtigen, in Quedlinburg hat die Lyonel-Feininger-Galerie mit der Ausstellung "Becoming Feininger - Lyonel Feininger zum 150. Geburtstag" geöffnet.
Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche war am Mittwoch in Sachsen-Anhalt unter die Marke von 30 gesunken. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 27,6. Die niedrigsten Werte im Land wurden mit 11,4 im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und dem Salzlandkreis mit 18 registriert. Im Landkreis Harz lag der Wert mit 40,3 landesweit am höchsten.
Innerhalb eines Tages wurden nach Angaben des RKI in Sachsen-Anhalt 61 neue Corona-Infektionen gemeldet. Außerdem wurden 24 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung registriert. Bundesweit wurden den Angaben zufolge 4917 neue Corona-Fälle gezählt, die Sieben-Tage-Inzidenz lag laut RKI bei 36,8.
Lockerungen können für Landkreise und kreisfreie Städte verkündet werden, die je 100.000 Einwohner seit mindestens fünf Tagen weniger als 35 Infektionen pro Woche registrieren. Deshalb sind Besuche der Außengastronomie in vielen Städten und Landkreisen jetzt wieder ohne den Nachweis eines negativen Corona-Tests erlaubt. Für die Innenbereiche gilt die Testpflicht allerdings weiter. Gastronomen, die einen Innen- und einen Außenbereich haben, müssen nur von den Gästen des Innenbereichs einen Test verlangen, sofern diese weder geimpft noch genesen sind.
Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports in geschlossenen Räumen ist in den Landkreisen und Städten mit einer Inzidenz von unter 35 ohne Vorgabe einer Gruppengröße wieder möglich. Allerdings ist die Zahl der Sportler auf eine Person je angefangene 20 Quadratmeter begrenzt. Vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitsnachweise. Auch Freizeit- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen, wobei auch hier eine Zugangsbeschränkung von einer Person je angefangene 20 Quadratmeter gilt. Bei reinen Frei- und Strandbädern entfällt zudem die Testpflicht.