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Berlin kehrt zu Schulpräsenz zurück - Wechselunterricht rechtswidrig


Wechselunterricht rechtswidrig
Berlin kehrt zu Schulpräsenz zurück

Von afp, dpa
Aktualisiert am 31.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Eltern und Schüler stehen vor einer Berliner Grundschule (Symbolbild): Das Gericht gab den Eilanträgen zweier Schüler statt.Vergrößern des Bildes
Eltern und Schüler stehen vor einer Berliner Grundschule (Symbolbild): Das Gericht gab den Eilanträgen zweier Schüler statt. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein pauschales, berlinweites Wechselmodell an Grundschulen rechtswidrig ist. Das Gericht gab damit den Eilanträgen zweier Schüler statt.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat stadtweiten pauschalen Wechselunterricht an Grundschulen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab nach Angaben vom Montag den Eilanträgen zweier Grundschüler auf Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im Regelbetrieb statt.

Berlin nun doch noch vor den Sommerferien zum Regelbetrieb in den Schulen zurückkehren. Das gab Bildungssenatorin Sandra Scheeres am Montagabend bekannt.

"Die Richter sehen das Festhalten am Wechselunterrichten als nicht mehr verhältnismäßig an", sagte die SPD-Politikerin in einer Mitteilung. "Von daher werden wir bereits vor den Sommerferien an den Schulen wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren müssen." Wichtig sei ihr, dass die Schulen genug Vorbereitungszeit erhielten, um sich darauf einzustellen. Details wolle sie in der Senatssitzung an diesem Dienstag abstimmen.

Beide könnten in ihren Bezirken eine Vollbeschulung unter Beachtung der geltenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen beanspruchen. Wechselunterricht dürfe nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite, hieß es zur Begründung.

Der Senat habe "angesichts der rückläufigen Infektionszahlen nicht hinreichend dargetan", dass die Beschränkung des Schulunterrichts zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlich sei, erklärte das Gericht.

Höhere Inzidenzwerte in der Gruppe der Schülerinnen und Schüler rechtfertigten nicht die pauschale Anwendung des Wechselmodells.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP und dpa
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