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Berlin: Hacker-Angriff an Gymnasium – Schüler muss Schule verlassen


Gericht hat entschieden
Nach Hacker-Angriff: Schüler muss Gymnasium verlassen

Von t-online, nhe

15.11.2024 - 13:38 UhrLesedauer: 1 Min.
Schüler am Rechner (Archivbild): In Berlin muss ein Jugendlicher die Schule wechseln, weil er sich ins Lehrernetz gehackt hat.Vergrößern des Bildes
Schüler am Rechner (Archivbild): In Berlin muss ein Jugendlicher die Schule wechseln, weil er sich ins Lehrernetz gehackt hat. (Quelle: IMAGO/ingimage)

Schüler von einem Gymnasium in Berlin haben den mit Passwort gesicherten Lehrerkanal gehackt und so auch interne Informationen der Schulleitung bekommen. Das hat nun Konsequenzen.

An einem Gymnasium in Berlin hat ein Schüler über Monate interne Daten ausspioniert und muss deshalb nun die Schule verlassen. Das entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt. Es bestätigte damit im Eilverfahren die Entscheidung der Senatsverwaltung für Bildung als Schulaufsicht, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Der betroffene Schüler hatte sich mit dem Eilantrag gegen die Entscheidung des Senats gewehrt.

Er wird nun auf eine andere Schule desselben Bildungsgangs verwiesen, so das Gericht. Die Maßnahme ist aus Sicht der Richter verhältnismäßig, obwohl der Betroffene im letzten Schuljahr vor dem Abitur ist und erste Abiturprüfungen bereits in wenigen Monaten anstehen. Der Schüler sei völlig uneinsichtig gewesen. Sein Verhalten stelle ein "schweres Fehlverhalten" dar. Er sei mit krimineller Energie vorgegangen, "weshalb das schulische Vertrauen in die Integrität des Antragstellers nachhaltig und irreparabel zerstört worden sei".

Informationen auf geschützten Lehrerkanal gezogen

Die schwerste Ordnungsmaßnahme des Berliner Schulgesetzes ist aus Sicht der Richter in dem Fall angemessen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Der Oberstufenschüler hat zusammen mit zwei Mitschülern einen Schulrechner so präpariert, dass das nächste eingegebene Passwort protokolliert wurde, teilt das Gericht mit. So erlangte das Trio demnach das Administratorpasswort, um im Anschluss einen sogenannten Keylogger zu installieren, der das Protokollieren aller eingegebenen Passwörter ermöglichte. Dadurch konnten die Schüler laut Gericht interne Informationen im geschützten Lehrerkanal mitlesen und organisatorische Daten der Schulleitung abrufen.

Verwendete Quellen
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