Kitas kehren in Notbetrieb zurück Berliner Senat verschärft Kontaktbeschränkungen
Der Berliner Senat verschärft die Kontaktbeschränkungen in der Hauptstadt. Vor allem in den Abendstunden soll es ruhiger werden. Kitas kehren in den Notbetrieb zurück.
Wegen der dritten Corona-Welle gelten ab Karfreitag in Berlin schärfere Kontaktbeschränkungen. Darauf verständigte sich der Senat am Donnerstag in einer Sondersitzung. Im Freien dürfen sich Menschen demnach nachts zwischen 21 und 5 Uhr nur noch alleine oder zu zweit aufhalten. Tagsüber bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Zusammenkünfte im Freien und zu Hause nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt sind. In beiden Fällen werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.
Nach Ostern, ab Dienstag (6. April) werden die Regeln für private Treffen nochmals verschärft. Angehörige eines Haushalts dürfen sich dann nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen, wie Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) mitteilte.
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Kitas gehen zurück in den Notbetrieb
Nach Ostern werden ab Donnerstag (8. April) auch die Kitas formal wieder geschlossen. Sie sollen aber eine Notbetreuung anbieten für Kinder aus Familien, die dringend darauf angewiesen sind und in denen mindestens ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet.
Auch Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können, und Eltern, bei deren Kindern aus besonderen pädagogischen Gründen eine Betreuung erforderlich ist, sollen das Angebot in Anspruch nehmen können. Eine ähnliche Regelung gab es schon einmal, bis die Kinderbetreuung im März wieder hochgefahren wurde.
FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht beim Shoppen gelten bereits
Erst am vergangenen Samstag hatte der Senat ein Paket neuer Corona-Regeln beschlossen, die seit Mittwoch gelten. Demnach bleiben vorsichtige Lockerungen – sie wurden aber durch verschärfte Vorgaben vor allem beim Testen, für Unternehmen und bei der Maskenpflicht ergänzt.
Wichtiger Punkt dabei: Berlinerinnen und Berliner müssen einen negativen Corona-Test zum Einkaufen in Geschäften, für Besuche im Friseur- oder Kosmetiksalon, in Museen und Galerien vorweisen. Davon ausgenommen sind Supermärkte, Apotheken oder Drogerien, die auch im Lockdown offen waren.
Unternehmen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht zu Hause arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich Corona-Schnelltests anzubieten und mindestens die Hälfte der Büroarbeitsplätze ins Homeoffice zu verlagern.
In geschlossenen Räumen, etwa Geschäften, Arztpraxen, Museen, Krankenhäusern, aber auch in Bussen oder Bahnen, besteht grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, um besseren Infektionsschutz sicherzustellen. Einfachere OP-Masken reichen seit Mittwoch nicht mehr aus.
- Material der Nachrichtenagentur dpa
- Nachrichtenagentur afp