Klage von Berliner Unternehmen Taxi-Regelung am Flughafen BER rechtswidrig
Ein Berliner Taxi-Unternehmen hatte gegen das Zulassungsverfahren am BER geklagt. Der Antrag wurde abgelehnt, erfolglos blieb er dennoch nicht.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Betriebserlaubnis für Berliner Taxis am Hauptstadtflughafen BER für rechtswidrig erklärt. Die Regelung sei aufgrund "schwerwiegender und offensichtlicher Fehler" nichtig und entbehre jeder Rechtsgrundlage, entschied das Gericht am Montag. Das gesamte Zulassungsverfahren müsse nun neu geregelt werden.
Eigentlich dürfen Taxifahrer Fahrgäste nur in den Landkreisen oder Kommunen aufnehmen, wo sie ihre Konzession besitzen – im Falle des BER ist das der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald. Nach jahrelangem Ringen hatten sich beide Länder und der Kreis jedoch darauf verständigt, dass seit der BER-Eröffnung am 31. Oktober dort zu gleichen Teilen Taxis aus Berlin und aus dem Landkreis Fahrgäste aufnehmen dürfen. Zunächst wurde Lizenzen für jeweils 300 Fahrzeuge aus beiden Ländern erteilt.
Gegen das Zulassungsverfahren hatte ein Berliner Taxi-Unternehmer geklagt und eine erneute Auslosung der Konzessionen verlangt. Zwar wurde sein Antrag abgelehnt, das Gericht kassierte jedoch gleich die gesamte Regelung für die Berliner Taxifahrer.
- Nachrichtenagentur dpa