Bushido-Aussage erst in zwei Wochen Prozess gegen Clanchef unterbrochen
Im Berliner Landgericht wurde der Prozess gegen den Clanchef Arafat Abou-Chaker und seine drei Brüder unterbrochen. Aus persönlichen Gründen wurde die Befragung von Rapper Bushido verschoben.
Der Prozess gegen den bekannten Clanchef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder am Landgericht Berlin ist am Montag nach wenigen Minuten unterbrochen worden. Die Verhandlung werde am 30. September fortgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter. Dann werde auch die Zeugenbefragung des Rappers Bushido fortgeführt.
Der Richter gab einem Antrag der Verteidigung auf Unterbrechung statt. Zum Inhalt sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani am Rande des Prozesses, der Mutter der Angeklagten gehe es sehr schlecht.
Bushido sagt als Nebenkläger aus
Der 41-jährige Rapper, der mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi heißt, ist in dem Prozess Nebenkläger und Zeuge. Er soll laut Anklage im Dezember 2017 und Januar 2018 bedroht, beschimpft, eingesperrt und mit einer Wasserflasche sowie einem Stuhl attackiert worden sein. Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker und Bushido galten einst als Partner im Musikgeschäft.
Die Staatsanwaltschaft wirft Abou-Chaker Straftaten zum Nachteil des Rappers vor. Drei Brüder des Clanchefs sind als Gehilfen oder Mittäter mitangeklagt. Die Männer haben zu den Vorwürfen bisher geschwiegen.
Laut Anklage kam es zu den Straftaten, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen aufgelöst hatte. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert.
Bushido hat schon an mehreren Prozesstagen als Zeuge ausgesagt. Er verglich seine Beziehung zu dem Clanchef mit einer Zwangsheirat und sprach von unfreiwilligen Zahlungen an den Clanchef. Es sei auch zu mehreren gemeinsamen Immobiliengeschäften gekommen.
Erste Kontakte zu Arafat Abou-Chaker gab es laut Bushido bereits 2004. Der Clanchef habe ihm geholfen, als sein damaliges Plattenlabel einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen sollte. Abou-Chaker habe einem der Gesellschafter eine Ohrfeige verpasst und ihn am Ohr gepackt.
- Nachrichtenagentur dpa