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Berlin: Geiselnahme und acht Stunden Folter – Mann angeklagt


Anklage in Berlin
Geiselnahme und Folter: Fehler wird Verdächtigem zum Verhängnis

Von t-online, mpr

29.04.2025 - 10:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Berlin Mitte, AuguststraßeVergrößern des Bildes
Auguststraße in Mitte (Archivbild): Vor der Kulisse schöner Altbauten begann wohl eine schwere Straftat. (Quelle: IMAGO/Jürgen Ritter)
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen Verdächtigen angeklagt, der einen anderen Mann gefoltert haben soll. Der Beschuldigte muss vor Gericht, weil ihm ein folgenschwerer Fehler unterlief.

Weil er einen mittlerweile 31 Jahre alten Mann entführt, festgehalten und gefoltert haben soll, muss sich ein inzwischen 43-Jähriger vor dem Landgericht Berlin verantworten. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Die Ermittler werfen dem Angeklagten vor, seinem Kontrahenten bei einer zufälligen Begegnung am 25. Mai 2021 in der Auguststraße in Berlin-Mitte mehrere Schläge versetzt zu haben. Dann habe er sein Opfer in einem Auto in Büroräume im Bezirk Neukölln gebracht. Dort soll der Verdächtige extra einen Zeugen gebeten haben, eine Überwachungskamera auszuschalten, ehe ein achtstündiges Martyrium für den entführten Mann begonnen habe.

Der 43-Jährige habe den 31-Jährigen "zwei Stunden lautstark mit Diebstahls- und Betrugsvorwürfen überzogen". Außerdem soll er ihn dafür verantwortlich gemacht haben, dass sich Geschäftspartner von ihm abgewendet hatten. Danach sei er wieder zu körperlichen Attacken übergegangen: "In der Folgezeit soll er mehrere Stunden zunächst mit Händen und Fäusten, dann mit einem Hammer auf ihn eingeschlagen, ihn mit dem Tod bedroht und ihm so erhebliche Verletzungen zugefügt haben", so die Staatsanwaltschaft.

Anders als vom Verdächtigen erhofft: Kamera zeichnet Folter auf

Um andere Geschäftspartner abzuschrecken, habe der Angeklagte außerdem Fotos von seinem Opfer gemacht. Erst acht Stunden nach der mutmaßlichen Entführung habe er den Verletzten freigelassen. Dieser leide immer noch körperlich und psychisch unter dem Vorfall und verstecke sich aus "Todesangst" vor seinem Peiniger an einem unbekannten Ort im Ausland.

Zum Verhängnis wurde dem Angeklagten nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tatsache, dass die Überwachungskamera in den Büroräumen eben nicht ausgeschaltet worden war. Daher gebe es Videoaufnahmen des gesamten achtstündigen Tatgeschehens.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 29. April 2025 (per Mail)
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