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Betrug bei Wohnungen in Berlin – Vorsicht vor falschen Mietverträgen


Betrugsmaschen
Expertin warnt: "Mietvertrag nie ohne Besichtigung unterschreiben"

InterviewVon Niklas Bröckl

Aktualisiert am 22.04.2025 - 08:45 UhrLesedauer: 4 Min.
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Eine Wohnungsanzeige in Berlin (Archivbild): Bei der Suche können Menschen auch auf Betrüger stoßen. (Quelle: snapshot-photography/ T.Seeliger via www.imago-images.de)
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Die Wohnungsnot in Berlin kann Suchende in die Arme von Betrügern treiben. Welche Maschen es gibt und wie man sich schützen kann, verrät eine Expertin im Interview.

Die Wohnungen sind rar und die Mieten hoch: Wer in Berlin ein Zuhause sucht, hat es meist schwer. Dazu kommt die Unsicherheit bei fragwürdigen Inseraten, denn es besteht eine reale Gefahr, bei der Wohnungsvermittlung an Betrüger zu geraten.

Die Zahl der Betrugsfälle steigt. Während die Berliner Polizei 2020 noch 779 Fälle von Mietbetrug und Wohnungsvermittlungsbetrug registrierte, waren es 2023 schon doppelt so viele Fälle (1.529), teilte die Behörde t-online mit.

Wibke Werner ist eine der Geschäftsführerinnen beim Berliner Mieterverein (BMV). Sie erklärt im Interview, welche Betrugsmaschen in der Hauptstadt kursieren, wie Suchende sich davor schützen können und welche Rolle große Plattformen bei dem Erfolg der Maschen spielen.

t-online: Frau Werner, welche Betrugsmaschen kursieren derzeit auf dem Berliner Wohnungsmarkt?

Wibke Werner: Klassiker sind inserierte Wohnungen, die gar nicht existieren oder über die Anzeigenstellende gar keine Verfügungsberechtigung haben. Bevor es zur Wohnungsbesichtigung kommt, wird um Überweisung der Monatsmiete und/oder der Mietkaution gebeten. Im Nachhinein stellt sich dann heraus, dass die Wohnung nicht existiert und der Anbieter der Wohnung über alle Berge ist. Eine andere Variante ist, dass der Anbieter der Wohnung gar nicht Eigentümer und damit Verfügungsberechtigter ist, sondern nur so auftritt und eine fremde Wohnung anbietet und die erste Miete kassiert. Ein klassischer Fall von Betrug.

Sind das dann Fälle, in denen quasi reale Wohnungen zweckentfremdet werden?

Nein, um Zweckentfremdung handelt es sich, wenn eine Mietwohnung einer anderen Nutzung unterworfen wird, also z. B. an Feriengäste vermietet, als Gewerbe genutzt oder einfach nicht genutzt wird, sogenannter Leerstand. In Berlin gilt das Zweckentfremdungsgesetz, das solche Nutzungen untersagt.

Viele haben schon mal vom sogenannten Vorkassenbetrug gehört. Vielleicht können Sie noch mal näher darauf eingehen, wie der funktioniert.

Der Vorkassenbetrug meint genau die beschriebenen Fälle. Bevor es zu einer Wohnungsbesichtigung kommt, wird bereits die erste Miete gefordert. Das Geld wird dann also überwiesen und es kommt aber nie zu diesem Mietvertragsschluss, weil entweder die Wohnung nicht existiert oder die Wohnung vermietet ist.

Bekommen Sie etwas von neuen Betrugsformen mit, beispielsweise KI-generierte Wohnungsanzeigen?

In unserer Beratungspraxis kommt das bislang nicht vor. Aber es liegt nahe, dass sich angesichts der zunehmenden Verbreitung KI zukünftig auch vermehrt bei strafrechtlich relevanten Vorgängen wie den Betrugsfällen im Rahmen der Wohnungsvermittlung wiederfinden dürfte.

Zahlen der Berliner Polizei zeigen einen Anstieg solcher Fälle in der Hauptstadt. Warum ist Berlin besonders betroffen?

Das dürfte mitunter an dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt liegen. Menschen haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden und sind in ihrer Not offen für unseriöse Angebote, insbesondere wenn die Zeit drängt, weil der Beginn des Studiums, der Ausbildung oder eines neuen Jobs ansteht.

Wer ist denn besonders gefährdet, auf solche Maschen hereinzufallen?

Mir sind hierzu keine Erhebungen bekannt. Aber wahrscheinlich sind es Menschen, die besonders dringend auf eine Wohnung angewiesen sind und die nicht mit dem Mietrecht und den darin enthaltenden Schutzvorschriften vertraut sind. Auch wer die deutsche Sprache nicht gut versteht, wird womöglich häufiger Ziel derartiger Betrugsmaschen.


Quotation Mark

Wichtig ist, niemals vor Unterschrift eines Mietvertrags Geld an eine unbekannte Person zu überweisen.


Wibke werner


Wie können sich Menschen davor schützen, auf solche Betrugsmaschen hereinzufallen?

Wichtig ist, niemals vor Unterschrift eines Mietvertrags Geld an eine unbekannte Person zu überweisen. Die Miete und auch die Kaution sind erst geschuldet, wenn ein Mietvertrag unterschrieben ist. Auch sollte ein Mietvertrag nie ohne vorherige Wohnungsbesichtigung unterschrieben werden. Sagt der Anbieter der Wohnung kurzfristig den Termin zur Wohnungsbesichtigung ab und verweist auf einen hinterlegten Schlüssel, sollten alle Warnlampen angehen, wenn dann die Forderung nach Überweisung der ersten Miete im Voraus gestellt wird.

Was können Betroffene machen, wenn sie merken, dass sie einem Betrug aufgesessen sind?

Da sollte man Anzeige bei der Polizei stellen. In dem Moment, wo das Geld geflossen ist, dürfte es sich um einen Betrug im klassischen strafrechtlichen Sinne halten und ist somit ein Fall für die Polizei bzw. die Strafverfolgungsbehörden.

Und welche Rolle spielen große Immobilienplattformen bei dem Erfolg dieser Betrugsmaschen?

Auch die sind aufgrund der Masse der Inserate nicht davor gefeit, dass sich da auch schwarze Schafe auf deren Plattformen tummeln. Die Immobilienplattformen sind darauf angewiesen, dass ihnen unseriöse Inserate gemeldet werden, damit diese dann unverzüglich gesperrt werden und nicht weitere Menschen darauf hereinfallen. Von daher sollte man auffällige Inserate unverzüglich der Plattform melden.

Sie sagen, die Wohnungsnot begünstigt den Erfolg solcher Maschen. Welche politischen Maßnahmen fordert der Berliner Mieterverein?

Am Ende geht es darum, den angespannten Wohnungsmarkt wieder etwas zu entspannen und das Angebot an verfügbarem Wohnraum zu vergrößern. Wir benötigen nicht nur bezahlbaren Neubau, sondern müssen auch darauf achten, dass günstiger Wohnraum im Bestand nicht durch Zweckentfremdung verloren geht und außerdem die ungenutzten Potenziale im Bestand besser genutzt werden.

Verwendete Quellen
  • Interview mit Wibke Werner am 11. April 2025
  • Antwort der Berliner Polizei vom 14. April 2025
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