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Berlin: Schule wollte verpflichtendes Fastenbrechen – Senat greift ein


Bildungsverwaltung greift ein
Neuköllner Schule wollte zum Fastenbrechen verpflichten

Von dpa
13.03.2025 - 13:44 UhrLesedauer: 2 Min.
Kinder und Eltern nehmen während des heiligen Fastenmonats Ramadan ein gemeinsames Iftar-(Fastenbrechen-)Essen in ihrer Wohnung ein. Tagsüber nehmen Gläubige im Ramadan nichts zu sich, erst nach Sonnenuntergang essen und trinken sie beim Fastenbrechen - Iftar.Vergrößern des Bildes
Iftar (Symbolbild): An einer Neuköllner Schule sollten alle Schüler am Fastenbrechen während des heiligen Fastenmonats Ramadan teilnehmen. (Quelle: Eman Helal)
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Eine Schule in Neukölln wollte alle Schüler unabhängig von ihrer Religion zu einem muslimischen Ritual verpflichten. Die Verwaltung hat nun eingegriffen.

Zum Ende der muslimischen Fastenzeit Ramadan hatten alle Schüler der Zuckmayer-Oberschule in Berlin-Neukölln verpflichtend an einem Fastenbrechen teilnehmen sollen. Das wurde von der Bildungsverwaltung verhindert.

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"Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend", teilte Verwaltungssprecher Martin Klesmann mit. Er gehe davon aus, dass das Vorgehen der Schule ein Einzelfall sei.

Bildungssenatorin verneint verpflichtende Teilnahme

Ähnlich äußerte sich Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) im Abgeordnetenhaus. "Selbstverständlich besteht grundsätzlich keine verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen", sagte sie im Plenum. "Denn meiner ersten Einschätzung nach dürfte dies auch rechtswidrig sein." Sie sprach von einem möglichen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und die sogenannte negative Religionsfreiheit.

Die "Bild"-Zeitung hatte ein Schreiben der Schule an die Eltern veröffentlicht, in dem es heißt, dass am 28. März von 17.30 Uhr bis 20.00 ein sogenanntes Iftar (Fastenbrechen) stattfindet. Die Eltern wurden darauf hingewiesen, dass die Kinder Essen beisteuern sollten. Außerdem hieß es: "Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür einen anderen Unterricht ausfallen lassen."

Elternschreiben korrigiert und erneut verschickt

Klesmann zufolge wurde nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule klargestellt, "dass die Teilnahme an besagter Veranstaltung ausdrücklich freiwillig ist und auch kein Unterricht entfällt". Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, habe die Schule das Elternschreiben entsprechend korrigiert und erneut versendet.

Günther-Wünsch ergänzte, wenn eine Schule das Ziel habe, religiöse Toleranz zu fördern, sei das zu begrüßen. "Aber gelebte Toleranz würde dann gleichwohl auch bedeuten, dass auch andere religiöse Feste wie Ostern oder Pessach stattfinden und gemeinsam an der Schule gewürdigt werden."

Die Zuckmayer-Schule ist eine Integrierte Sekundarschule. Die Schule wollte sich nicht äußern. Ein Mitarbeiter verwies auf eine an die Bildungsverwaltung geschickte Stellungnahme.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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