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Berlin: Polizist nach tödlichem Verkehrsunfall verurteilt


Tödliche Kollision mit Fußgänger
Polizist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Von t-online
28.02.2025 - 00:54 UhrLesedauer: 2 Min.
Amtsgericht TiergartenVergrößern des Bildes
Der Eingang vom Amtsgericht Tiergarten mit Schriftzug des Gericht (Symbolbild): Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Beamten unter anderem zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 130 Euro. (Quelle: Taylan Gökalp/dpa/dpa-bilder)
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Bei einem Einsatz überfuhr ein Polizist in Berlin einen 30-Jährigen tödlich. Nun fiel das Urteil: Der Beamte war zu schnell – doch der Fußgänger trägt auch eine Schuld.

Ein 53-jähriger Polizist ist rund fünf Jahre nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Berlin-Marzahn der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach eine Verwarnung aus und setzte eine mögliche Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Euro (insgesamt 7.800 Euro) für ein Jahr zur Bewährung aus. Zudem muss der Beamte 7.000 Euro an den Vater des Unfallopfers zahlen, der als Nebenkläger im Prozess auftrat.

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Der Polizist war am 14. Februar 2020 mit bis zu 122 Kilometern pro Stunde in einem Einsatzwagen unterwegs, als er gegen 22.44 Uhr einen 30-jährigen Fußgänger erfasste, der die Allee der Kosmonauten auf Höhe des S-Bahnhofs Springpfuhl überqueren wollte. Der Mann erlag kurz darauf im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Martinshorn und Blaulicht kurz vor Unfall ausgeschaltet

Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung: "Wir wollen alle, dass die Polizei schnell kommt, wenn wir in Not sind." Dennoch müsse sichergestellt werden, dass niemand zu Schaden komme. Entscheidend für den Schuldspruch war, dass der Beamte kurz vor dem Unfall Blaulicht und Martinshorn ausgeschaltet hatte. Dies geschah offenbar aus taktischen Gründen, da der Einsatzort – ein mutmaßlicher Raubüberfall in einem Hotel – fast erreicht war und potenzielle Täter nicht gewarnt werden sollten.

"Wenn ich Sonder- und Wegerechte aber nicht nutze, dann muss ich die Geschwindigkeit massiv drosseln", erklärte der Richter. Der Angeklagte habe sich pflichtwidrig verhalten. Gleichzeitig stellte das Gericht ein massives Mitverschulden des Fußgängers fest, der die Straße an einer nicht dafür markierten Stelle überquerte und den Unfall laut Gericht hätte vermeiden können, "wenn er geguckt hätte".

Polizist äußert im Prozess sein tiefes Bedauern über den Vorfall

Im Prozess äußerte der Polizist sein tiefes Bedauern über den Vorfall. Auch für ihn sei der Unfall bis heute ein traumatisches Erlebnis, an das er täglich denke. Bei der nächtlichen Fahrt habe er "nur etwas Dunkles gesehen, gebremst, dann hat es auch schon geknallt". Er habe noch versucht, den Fußgänger zu reanimieren.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 7.800 Euro gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Der Anwalt des Polizisten argumentierte, dass der Unfall laut einem Gutachter selbst bei einem Tempo von etwa 60 km/h nicht vermeidbar gewesen wäre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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