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Brandenburg: Familie verliert in der Nazizeit gekauftes Grundstück


Gericht entscheidet
Brandenburger Familie verliert in der Nazizeit gekauftes Haus

Von dpa
Aktualisiert am 11.12.2024 - 11:11 UhrLesedauer: 2 Min.
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Archivbild): Hier wurde die Entscheidung um das Grundstück bestätigt.Vergrößern des Bildes
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Archivbild): Hier wurde die Entscheidung um das Grundstück bestätigt. (Quelle: IMAGO/Schöning)
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85 Jahre lebt eine Familie in einem Haus in Brandenburg. Zuvor hatte es zwei jüdischen Frauen gehört, die von den Nazis zum Verkauf gezwungen worden waren. Jetzt muss die Familie aus dem Haus.

Eine Familie in Brandenburg muss nach etwa 85 Jahren ihr in der Nazizeit gekauftes Wohnhaus verlassen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass das Grundstück an die Jewish Claims Conference (JCC) zurückübertragen wird. Der Streit um das Grundstück ist somit beendet. Die Revision der 84-jährigen Klägerin und ihres Sohnes wurde als unbegründet zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die ursprünglichen jüdischen Eigentümer hatten das Grundstück 1932 gekauft und ein Ferienheim für jüdische Kinder betrieben. Unter dem Druck des nationalsozialistischen Regimes wurden sie zum Verkauf gezwungen. Im Jahr 1939 erwarb eine andere Familie das Grundstück von einem Makler. Deren Nachkommen, die jetzigen Kläger, wohnen dort bis heute.

Bewohner des Hauses: "Wir wissen nicht, wohin"

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands führte die Bundesregierung das "Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen" ein, um Vermögensverluste aus der NS-Zeit zu klären und Wiedergutmachung zu leisten. Die Jewish Claims Conference, ein Zusammenschluss von 23 jüdischen Organisationen, wurde in Fällen eingesetzt, in denen die Opfer selbst keine Ansprüche geltend machen konnten. Da die beiden ursprünglichen jüdischen Besitzerinnen im Konzentrationslager ums Leben kamen, trifft dies auch auf das Grundstück in Wandlitz zu.

Für die jetzigen Bewohner bedeutet dies den Verlust ihres Zuhauses. "Für mich bricht eine Welt zusammen", sagte die Klägerin nach der Entscheidung des Gerichts. "Ich habe mein ganzes Leben in dem Haus verbracht und meine Eltern gepflegt." Ihr 61-jähriger Sohn fügte hinzu: "Wir stehen vor dem Nichts. Wir wissen nicht, wohin."

Bei dem Fall handelt es sich um einen der letzten Fälle von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen in Brandenburg im Kontext des NS-Unrechts.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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