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Berlin: "Volkslehrer" wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt


Volksverhetzung
Urteil gegen "Volkslehrer": Haft auf Bewährung

Von dpa, yer

08.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Wa_4_Prozess_Volkslehrer.jpgVergrößern des Bildes
Nikolai Nerling vor Gericht: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: Olaf Wagner)

Der Ex-Grundschullehrer Nikolai Nerling ist in Berlin wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Er behauptet vor Gericht, einen "Schlusstrich" gezogen zu haben.

Das Landgericht Berlin hat den Ex-Grundschullehrer Nikolai Nerling unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem soll er eine Geldauflage von 500 Euro an die Amadeu Antonio Stiftung bezahlen. Diese setzt sich gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nerling wurde als rechtsextremer Videoblogger "Volkslehrer" bekannt und verlor daraufhin seinen Job als Grundschullehrer in Berlin. Vor Gericht erklärte Nerling nun, dass er seine Aktivitäten als Videoblogger seit etwa einem Jahr eingestellt habe. Er habe mittlerweile Familie und eine Umschulung zum Lkw-Fahrer absolviert, man könne von einem "Schlussstrich" sprechen.

Seinem Gedankengut scheint der 44-Jährige aber nicht abgeschworen zu haben. Laut dem "Tagesspiegel" beklagte Nerling in seinem Schlusswort, dass erst in dieser Woche "unter fragwürdigen Umständen" Menschen in Sachsen festgenommen worden seien. Damit bezog er sich auf Razzien gegen die "Sächsischen Separatisten", eine mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe. Laut "Tagesspiegel" erklärte Nerling, dass er zwei der Festgenommenen selbst kenne.

Interview mit bekannter Holocaustleugnerin

Zu dem Berufungsprozess war es gekommen, weil die Staatsanwaltschaft und der 44-Jährige gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 26. August 2022 Einspruch eingelegt hatten. Damals war wegen sechs Vorwürfen eine Strafe von neun Monaten Haft auf Bewährung verhängt worden. Zudem sollte der damalige Videoblogger eine Geldauflage von 3.000 Euro zahlen. Der Angeklagte spiele mit Provokationen und national-völkischer Gesinnung "auf der Rasierklinge der Strafbarkeit" und teste Grenzen aus, diese habe er in den vorliegenden Fällen überschritten, begründete das Amtsgericht.

Im Verlauf der Verhandlung zog Nerling seine Berufung gegen fünf der Schuldsprüche zurück, im sechsten Fall wurde das Verfahren eingestellt. In einem der nun verurteilten Fälle ging es um ein Interview mit der notorischen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck, die zufällig am Tag der Verhandlung 96 Jahre alt wurde. Nerling hatte 2018 ein Interview mit Haverbeck auf seinem YouTube-Kanal hochgeladen, in dem sie den Holocaust geleugnet hatte. Im ersten Prozess hatte Nerling behauptet, dass ihm damals nicht bewusst gewesen sei, dass ihre Aussagen strafbar sein könnten.

Verwendete Quellen
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