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Berlin: Kind wie Müll aus Fenster entsorgt – Sicherungsverfahren beantragt


Zweijährige aus Fenster geworfen
Kind wie Müll entsorgt: Sicherungsverfahren beantragt

Von t-online, mpr

23.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Kleinkind mutmaßlich in Tierbox gesperrt und aus Fenster geworfen, AltglienickeVergrößern des Bildes
Tatort in Berlin: In Altglienicke soll eine Mutter ihre Tochter aus einem Fenster geworfen haben. (Quelle: Morris Pudwell)
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Wie Müll soll eine Frau aus Berlin ihre damals zweijährige Tochter entsorgt haben. Das Kind fiel aus dem dritten Stockwerk eines Mehrfamilienhauses. Dabei war es in eine Katzenbox gesperrt. Jetzt liegt ein Antrag der Staatsanwaltschaft vor.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen eine Frau beantragt, die ihre damals zweijährige Tochter in eine Katzenbox gesperrt und aus dem Fenster ihrer Wohnung geworfen haben soll. Der Vorwurf der Ermittler: versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die heute 41 Jahre alte Frau soll Mitte Juni eine Tüte voller Müll aus einem Fenster ihrer Wohnung in Berlin-Altglienicke geworfen haben. Danach soll sie ihre Tochter in eine Katzenbox gesperrt und diese verriegelt haben. In dem Behälter soll sie das Kleinkind dann ebenfalls aus dem Fenster im dritten Stock geworfen haben.

Die Katzenbox soll auf den gepflasterten Boden vor dem Haus geprallt sein. Dort habe sich auch ein Fahrradständer befunden, so die Staatsanwaltschaft weiter. Bei dem Sturz aus etwa elf Metern Höhe sei das Mädchen schwer verletzt worden. Es "soll sich eine Unterschenkel- und Beckenfraktur, Stauchungen der Lunge und der Lendenwirbelsäule sowie Schwellungen und Hämatome im Gesichtsbereich erlitten haben", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Kind schwer verletzt: Verdächtige kurz nach der Tat festgenommen

Die Mutter des Kindes sei bereits am 10. Juni dieses Jahres vorläufig festgenommen worden. Seit dem 11. Juni sei sie vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht.

Laut der Staatsanwaltschaft gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Verdächtige zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Aus diesem Grund strebe man durch das Sicherungsverfahren die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung an.

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