Lebenslange Haft für Täter Mann sticht Ex-Freundin brutal ab: Gericht spricht von "Hinrichtung"
Im Oktober wurde in Berlin-Köpenick eine 55-jährige Frau auf offener Straße getötet. Kurz darauf wurde Haftbefehl gegen ihren Ex-Freund erlassen. Nun wurde der 52-Jährige verurteilt.
Knapp neun Monate nach einem tödlichen Messerangriff auf eine 55 Jahre alte Frau in Berlin-Köpenick ist ihr Ex-Freund zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sprach den Mann des Mordes schuldig. "Brutal, gnadenlos, kaltblütig, einer Hinrichtung gleich" habe der Angeklagte die Frau getötet, nur weil sie die Beziehung zu ihm beendet habe. "Wieder ein Femizid", sagte Richter Thomas Groß. Es sei erschreckend und schockierend. Das Gericht geht von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen aus.
Der deutsche Angeklagte, der zuletzt in Kiel wohnte, habe die Frau am Morgen des 23. Oktober vergangenen Jahres vor ihrem Wohnhaus angegriffen – "mit einem schaurigen, riesigen Messer", heißt es im Urteil. Als sie gegen 7 Uhr aus der Haustür trat und arglos ihren Arbeitsweg einschlug, sei er an sie herangetreten, habe sie zu Boden geschlagen, ihr die Kehle durchgeschnitten "und dann in aller Ruhe immer wieder zugestochen". Er habe "aus Wut und Zorn" gehandelt. Es sei eine "durch und durch geplante Tat" gewesen. Der Angeklagte habe entschieden, "dass jemand, der sich von ihm abwendet, kein Lebensrecht hat". Laut Ermittlungen waren es 27 Stiche. Die Frau starb am Tatort.
Erst stellte er ihr nach, dann kam es zur Tat
Der Berufskraftfahrer und die Angestellte eines Wohnungsunternehmens hatten sich im Frühjahr 2023 in Kiel kennengelernt. Dabei habe er der Frau "ins Gesicht gelogen, was seine berufliche und private Situation betrifft", sagte Groß. So habe sich der in dritter Ehe verheiratete Mann als alleinstehend ausgegeben. Die Frau habe nach und nach festgestellt, "dass einiges nicht stimmt", und sich schließlich im September getrennt. Bei der 55-Jährigen habe es sich um eine "Frau mit klaren Worten" gehandelt. Nachdem der Mann etwa einen Monat durch Nachstellungen erfolglos versucht habe, die Frau umzustimmen, sei es zu der Tat gekommen.
Der vierfache Vater war noch am Tattag in Schleswig-Holstein festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Gegen Ende des knapp dreimonatigen Prozesses gestand er, sprach dabei von Provokationen und Kränkungen. Die Verteidiger plädierten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags.
Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner. Die Staatsanwältin hatte wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Zudem beantragte sie die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre dadurch nahezu ausgeschlossen. Die Richter sahen von einer solchen Feststellung allerdings ab, weil der Mann gestanden habe und nicht vorbestraft sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa