Affengestik zu einem Kollegen Rassismus: Polizeibeamtin zu Geldstrafe verurteilt
Eine Polizeibeamtin auf Probe soll einen Kollegen in der Akademie mehrfach rassistisch beleidigt haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe.
Eine angehende Polizistin soll wegen rassistischer Äußerungen eine Geldstrafe von 8.400 Euro zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 35-Jährige der Beleidigung in zwei Fällen sowie der Volksverhetzung schuldig. Die Frau kann gegen das Urteil in Berufung gehen.
Die 35-Jährige habe einen Kollegen, eine Person of Color, bei einer Trainingseinheit in der Polizeiakademie dazu aufgefordert, "Sitz zu machen". Einen Monat später habe sie ihn als "asozial" beleidigt und gesagt, er solle Deutsch lernen. Zuletzt habe sie Affengestiken in Richtung des 32-Jährigen gemacht. Laut des Vorsitzenden Richters sei diese Geste "Rassismus und nichts anderes".
In dem Prozess ging es auch um zwei weitere mutmaßliche Taten, die zwischen Juli und August 2023 stattgefunden haben sollen. Laut Staatsanwaltschaft hat die 35-Jährige durch ihr Verhalten "eine bestimmte Bevölkerungsgruppe in einer Form verächtlich gemacht, die das Vertrauen in die Rechtssicherheit stören kann". In der Angeklagten sei allerdings "keine gefestigte Rassistin" zu erkennen. Ihre rassistischen Äußerungen hätten dennoch klar darauf abgezielt, den Kollegen zu diskreditieren.
Angeklagte: "Rassismus ist mir völlig fremd"
Die Angeklagte, die inzwischen Polizeibeamtin auf Probe ist, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. "Rassismus ist mir völlig fremd", erklärte die 35-Jährige. Sie sei als Anwärterin von ihren Mitschülern gemobbt worden. Der 32-Jährige habe ihr "etwas anhängen" wollen. Die Geste, zu der sie sich durch ihn provoziert gefühlt habe, sei von dem 32-Jährigen "falsch interpretiert worden". Es habe sich um eine scherzhafte "Hühnergeste" gehandelt.
Der 32-Jährige hatte nach Gesprächen in der Polizeiakademie gegen die damalige Mitschülerin Anzeige erstattet. Er habe sich durch die Affengestik rassistisch beleidigt gefühlt. Eineinhalb Jahre lang habe es zwischen ihm und der Frau keine Probleme gegeben. Warum es dann zu Spannungen kam, könne er nicht erklären. Ein weiterer damaliger Anwärter sagte als Zeuge, dass auch er die Pose in Richtung des 32-Jährigen gesehen habe. Die Frau habe ihre Fäuste in Richtung ihrer Achseln bewegt und Affengestiken nachgemacht.
Ausschluss aus Polizeiakademie möglich
Mit den verhängten 120 Tagessätzen zu je 70 Euro folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. In der Klasse habe eine frauenfeindliche Atmosphäre geherrscht – "es mündete in Mobbing", sagte der Anwalt. Er halte die Vorwürfe für konstruiert.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss die Angeklagte mit erheblichen beruflichen Nachteilen rechnen. Das sei bei der verhängten Strafe berücksichtigt worden. Die Polizeibeamtin auf Probe werde im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wohl aus dem Dienst entfernt, heiß es am Rande. Ob die 35-Jährige Berufung gegen das Urteil einlegen wird, blieb zunächst offen.
- Nachrichtenagentur dpa