Kehrte nach Ausgang nicht zurück Flüchtiger Doppelmörder aus Berlin gefasst
Einem verurteilten Doppelmörder gelang am Donnerstag in Berlin die Flucht. Jetzt stellt er keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit dar.
Polizeibeamten des Landkreises Märkisch-Oderland konnten den in Berlin geflohenen Doppelmörder in der Gemeinde Dahlwitz-Hoppegarten am späten Samstagabend festnehmen. Das berichtet am Sonntagmorgen die "Bild-Zeitung". Die Berliner Polizei bestätigte die Festnahme.
Laut Polizei wurde der Mann gegen 23 Uhr in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses östlich von Berlin im Landkreis Märkisch-Oderland festgenommen.
Lockerungsmaßnahmen für Flüchtigen werden geprüft
Nach Informationen der "Märkischen Oderzeitung" sei die Polizei einem Bürgerhinweis nachgegangen. Eine Frau habe sich an die Polizei gewandt und mitgeteilt, dass sich der Gesuchte in einer Wohnung in der Lindenallee in Hoppegarten aufhalten könnte. Als die Beamten sich Zugang zu der Wohnung verschafften, habe sich der Häftling widerstandslos festnehmen lassen. Inzwischen ist er wieder in der Haftanstalt Tegel in Berlin.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) bedankte sich am Sonntag bei den Beteiligten: "Die enge und professionelle Zusammenarbeit der Sicherheits- und Justizbehörden zahlt sich aus." Die Senatsjustizverwaltung kündigte eine Prüfung der Lockerungsmaßnahmen für den Straftäter an.
Nach einem Bericht der "B.Z." soll es sich bei dem Flüchtigen um einen 50-jährigen Mann namens Kai B. handeln. Er soll im Oktober 1995 zunächst in Berlin und wenige Tage später in Brandenburg zwei Männer ermordet haben. Er soll seine Opfer mit Eisenstangen erschlagen haben. Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft wurde der Mann im November 2001 in der Hauptstadt verurteilt.
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Gutachter hatte keine Bedenken
Der wegen zweifachen Mordes verurteilte Straftäter hat am Donnerstag seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht genutzt. Der 50-Jährige hätte um 17 Uhr in die JVA Tegel zurückkehren sollen.
Nach Angaben der Justizverwaltung wurden dem Täter seit 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um die Betroffenen auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es.
Bevor der Mann die Haft ohne Begleitung verlassen durfte, fand ein umfangreiches Prüfverfahren statt. Dazu gehörte auch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen. "Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen", erklärte die Justizverwaltung.
Erst im Februar hatte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang in Berlin zur Flucht genutzt. Der 54-Jährige befand sich in Sicherungsverwahrung und wurde nach drei Tagen weit außerhalb Berlins gefasst. Nach seiner Rückkehr in die Sicherungsverwahrung wurden die Lockerungen nach Angaben der Justizverwaltung gestrichen.
- bild.de: "Geflohener Doppelmörder aus Berlin gefasst!"
- moz.de: "Polizei fasst flüchtigen Häftling in Hoppegarten"
- bz-berlin.de: "Das ist der flüchtige Doppelmörder aus Berlin"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa