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Berlin-Schöneberg: Mieter können weiter nicht in einsturzgefährdetes Haus


Vorwürfe an Eigentümer
Einsturzgefahr: Mieter können nicht in ihre Wohnungen zurück

Von t-online, yer

11.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Risse an Fassade von Schöneberger WohnhausVergrößern des Bildes
In der Fassade eines Gebäudes in der Goltzstraße in Schöneberg sind starke Risse aufgetreten: Wie hoch die Gefahr ist, ist noch unklar. (Quelle: Stephanie Pilick/dpa/dpa-bilder)
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Auch einen Tag nach der Evakuierung eines einsturzgefährdeten Hauses in Berlin ist das Ausmaß der Schäden unklar. Die Mieter müssen weiter draußen bleiben.

Die Einsturzgefahr in einem Haus in Berlin-Schöneberg ist nicht gebannt. Wann die Mieter in das Haus zurückkehren können, ist unklar. Das Haus an der Ecke Grunewaldstraße/Goltzstraße war am Mittwoch evakuiert worden. In der Fassade des Gebäudes sind große Risse zu sehen.

Die Grunewaldstraße ist laut Polizei weiterhin zwischen Goltzstraße und Hauptstraße gesperrt. Wann die Straßensperrung aufgehoben wird, lasse sich noch nicht abschätzen, teilte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg auf Anfrage mit.

Die Feuerwehr teilte am Mittwoch mit, dass das Gebäude einsturzgefährdet sei. Laut einem Sprecher des Eigentümers Heimstaden Germany läuft die Suche nach den Ursachen für die Rissbildung noch. Die Statiker seien Donnerstagnachmittag noch vor Ort gewesen. Nach Angaben des Bezirksamts müsse zunächst deren Einschätzung abgewartet werden. Von ihr hänge auch ab, wie lange die Grunewaldstraße gesperrt bleibe.

Probleme offenbar seit Jahren bekannt

Im "Tagesspiegel" erheben mehrere Anwohner schwere Vorwürfe gegen den Hauseigentümer Heimstaden und die Hausverwaltung. Die Probleme seien schon seit Jahren bekannt, von der Hausverwaltung aber lange abgetan worden. Mittlerweile seien die Schäden aber so groß geworden, dass die Balkone zur Straße schon seit einem halben Jahr nicht mehr betreten werden dürften. Trotz dieser Maßnahme sei der Gehweg darunter bis zuletzt noch begehbar gewesen.

Laut Bezirksamt ist es Aufgabe des Eigentümers, das Gebäude instand zu setzen und auch die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Zunächst müsse geklärt werden, wie die akute Einsturzgefahr abgewehrt werden könne. Die Bauaufsicht halte engen Kontakt zum Eigentümer und den von ihm beauftragten Sachverständigen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Berichterstattung zum Thema
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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