Das sind die Gründe Auf diesen Berliner Straßen gilt Tempo 10
In Berlin gibt es einige Straßenabschnitte, auf denen Verkehrsteilnehmer nur 10 km/h fahren dürfen. Teilweise kennt der Senat die Gründe dafür nicht mehr.
Seit einigen Wochen wird in Berlin diskutiert, ob auf vielen Hauptverkehrsstraßen wieder Tempo 50 anstatt Tempo 30 gelten soll. Grund dafür sind laut des Verkehrssenats insbesondere verbesserte Luftmesswerte in den vergangenen Jahren. "Theoretisch könnte nun auf 34 Straßenabschnitten die Tempo-30-Vorgabe fallen", sagte Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner Anfang Februar. Doch es gibt in der Hauptstadt auch Straßen, wo Autofahrer noch langsamer fahren müssen.
Auf insgesamt 18 Straßenabschnitten gilt derzeit (Stand: 29. Februar 2024) Tempo 10. Das geht aus einer Antwort des Senats auf Anfrage der AfD-Abgeordneten Kristin Brinker hervor. Folgende Straßen sind demnach betroffen:
- Mitte: Große Präsidentenstraße
- Mitte: Koppenplatz
- Mitte: Kleine Auguststraße
- Mitte: Gipsstraße
- Mitte: Steinstraße
- Mitte: Rückerstraße
- Mitte: Zufahrtsstraße zum Großmarkt
- Neukölln: Waßmannsdorfer Chaussee (von der Landesgrenze zum Rhodeländerweg)
- Neukölln: Neuköllnische Allee im Kreuzungsbereich Habertstraße
- Neukölln: Planetenstraße komplett zwischen Neuköllnische Allee und Sonnenallee
- Neukölln: Saalestraße zwischen Niemetzstraße und Sonnenallee
- Pankow: Hauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Schönhauser Straße
- Pankow: Friedrich-Engels-Straße zwischen Nordendstraße und Hauptstraße
- Reinickendorf: Industriebahn
- Spandau: Buchwaldzeile
- Spandau: Nebenstraße in Weststaaken (westlich des Nennhauser Damms, rundum den Torweg und Isenburger Weg)
- Marzahn-Hellersdorf: Straßenzug Alt-Kaulsdorf - Alt-Mahlsdorf
- Marzahn-Hellersdorf: Eisenacher Straße
Die Gründe für die dortigen Tempo-10-Zonen sind unterschiedlich. Es geht etwa um den Schutz von Fußgängern, insbesondere in Bereichen vor Grundschulen und Kindergärten, oder um schmale Gehwege am Fahrbahnrand. Außerdem werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf bauliche Mängel wie Schlaglöcher oder erhebliche Unebenheiten zurückgeführt.
Teilweise konnten die Gründe seitens des Senats nicht mehr ermittelt werden. So zum Beispiel in der Großen Präsidentenstraße in Mitte, wo das Verkehrsschild seit mindestens 1998 aktenkundig ist, oder in der Zufahrtsstraße zum Großmarkt. Hier ist das Verkehrszeichen seit den 1970er Jahren aktenkundig.
- pardok.parlament-berlin.de: Antwort des Senats auf eine AfD-Anfrage
- t-online.de: "Auf diesen Hauptstraßen soll wieder Tempo 50 statt 30 gelten"