1:0 für Hertha BSC Bobic-Klage teilweise abgewiesen
Runde 1 geht an die Hertha: Im Streit um die Kündigung von Fredi Bobic hat das Gericht einen Teil der Klage abgewiesen.
Im Rechtsstreit um die Kündigung von Fredi Bobic bei Hertha BSC hat der Zweitligist einen Teilsieg errungen. Wie das Berliner Landgericht am Montag mitteilte, wurde die Klage des Ex-Geschäftsführers gegen seine ordentliche Kündigung im Jahr 2023 abgewiesen. Damit stellte das Gericht fest, dass der Vertrag zwischen Bobic und Hertha BSC durch die ordentliche Kündigung zum 30. April 2023 beendet wurde.
Dieses Teilurteil teilte das Landgericht einige Stunden nach einer mündlichen Verhandlung am Montagmorgen mit. Bei dieser hatte die Richterin Astrid Zilm bereits angedeutet, dass das Gericht dazu neige, dass die ordentliche Kündigung rechtmäßig war. Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig, Bobic kann Berufung dagegen einlegen.
In einer zweiten, strittigeren Frage hat das Gericht am Montag noch keine Entscheidung getroffen. Kurz nach der ordentlichen Kündigung warf Hertha Bobic nämlich fristlos raus. Als Begründung führten die Anwälte des Vereins eine verbale Entgleisung Bobics in einem Interview und den Verdacht des Geheimnisverrats an. Mehr zu diesen Vorwürfen lesen Sie hier.
Neuer Verhandlungstermin im Mai
Um über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung zu entscheiden, setzte das Gericht einen neuen Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung an. Am 27. Mai soll es weitergehen. Eventuell könnten dann auch Zeugen vernommen werden. Bobic selbst war entgegen vorheriger Ankündigungen am Montag nicht im Berliner Gerichtssaal erschienen.
Es ist nicht das einzige Verfahren in der Sache am Landgericht. In dem zweiten, von Bobic initiierten Urkunden-Verfahren geht es nach Angaben einer Gerichtssprecherin um die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen Hertha. Dort platzten bislang alle Termine, zuletzt erneut wegen eines Befangenheitsantrags der Hertha.
Erhält Bobic diesen Vollstreckungstitel, müsste Hertha das seit rund einem Jahr eingefrorene Gehalt des Managers auszahlen. Sollte die Kammer dann in einem Nachverfahren aber zu der Ansicht gelangen, dass die Kündigungen rechtmäßig waren, müsste der 52-Jährige das Geld zurückzahlen.
- Pressemitteilung der Berliner Zivilgerichte vom 19. Februar 2024
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa