Antisemitismusbeauftragter fordert Taten Angriff auf jüdischen Studenten: Uni unter Beschuss
Nach einer Gewaltattacke auf einen jüdischen Studenten in Berlin fordert der Antisemitismusbeauftragte Konsequenzen. Die Universitätsleitung steht in der Kritik.
Die Gewaltattacke auf einen jüdischen Studenten in Berlin ruft den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, auf den Plan. Nach dem brutalen Angriff auf den 30-jährigen Lahav Shapira fordert Klein erneut Konsequenzen. Der Student war nach einem Vorfall mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus eingeliefert worden.
"Das Land Berlin hat in seinem Hochschulgesetz die Universitäten eindeutig dazu verpflichtet, gegen Antisemitismus vorzugehen", sagte Klein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er betonte die Notwendigkeit, bestehende rechtliche Rahmenbedingungen konsequent umzusetzen und entschlossen gegen Israelfeindlichkeit und Judenhass auf dem Campus einzuschreiten. Es sei an der Wissenschaftssenatorin und der Hochschulleitung, jetzt zu handeln.
Der Vorfall ereignete sich am Wochenende im Ausgehviertel von Berlin-Mitte. Shapira soll von einem 23-jährigen propalästinensischen deutschen Kommilitonen geschlagen und getreten worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und stuft den Vorfall als antisemitisch sowie im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt ein.
Kritik an Universitätsleitung
Die Leitung der Freien Universität (FU) wurde nach der Attacke kritisiert, weil sie antisemitische Vorfälle und Ängste jüdischer Studenten nicht ernst genommen habe. Es wurden Forderungen laut, den mutmaßlichen Täter zu exmatrikulieren. Dazu teilte Uni-Präsident Günter Ziegler mit, man wolle mit der Politik darüber beraten, ob Exmatrikulationen "in besonders extremen Fällen in Berlin ermöglicht werden sollten".
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) haben eine gemeinsame Vorgehensweise zum Schutz jüdischer Studierender angekündigt. Falls die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten nicht ausreichen sollten, müssten den Hochschulen zusätzliche durchgreifende Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um diesen Schutz sicherzustellen. Dies könnte auch eine Reform des geltenden Hochschulgesetzes beinhalten.
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- Nachrichtenagentur dpa