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Berlin: Mutter soll ihr eigenes Kind fast zu Tode gequält haben


Aus "massiver Abneigung"
Mutter soll Baby fast tot gequält haben

Von t-online, yer

21.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Hand eines Säuglings (Symbolbild): Das Mädchen war einen Monat alt, als die Misshandlungen begonnen haben sollen.Vergrößern des Bildes
Hand eines Säuglings (Symbolbild): Das Mädchen war einen Monat alt, als die Misshandlungen begonnen haben sollen. (Quelle: IMAGO/ý Blue Jean Images LLC)
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Über Monate hinweg soll eine Frau in Berlin ihr Kind so stark gequält haben, dass es unter anderem einen Schädelbruch erlitt. Nur eine Not-OP rettete das Mädchen.

In Berlin soll eine Frau ihre wenige Monate alte Tochter massiv misshandelt haben. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Donnerstag mitteilte, wurde gegen die mittlerweile 23 Jahre alte Frau Anklage wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen erhoben.

Der Frau wird vorgeworfen, dass sie im Jahr 2021 eine massive Abneigung gegen ihre erst etwa einen Monat alte Tochter entwickelt hat. Zwischen Januar und April soll sie das Kind mehrfach durch stumpfe Gewalt und heftiges Schütteln schwer verletzt haben. Laut Generalstaatsanwaltschaft erlitt das Kind Verletzungen am Hirn und einen Schädelbruch.

Noch unklar, ob das Kind bleibende Schäden davonträgt

Die Verletzungen waren lebensgefährlich für das Kind. Am 30. April konnte das Leben des Mädchens nur durch eine Notoperation gerettet werden. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde das Kind Mitte Mai 2021 durch das Jugendamt aus der Familie genommen und anderweitig untergebracht. Ob das Mädchen bleibende Schäden von den Misshandlungen davontragen wird, ist derzeit noch unklar.

Laut einer Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft war das Kind nach der Notoperation zunächst wieder in Obhut der Eltern, bis es Mitte Mai dann aus der Familie genommen wurde. Das Krankenhaus hatte offenbar ein Gutachten über die Verletzungen in Auftrag gegeben, woraufhin die Misshandlungen festgestellt wurden.

Auch der Vater des Kindes muss sich demnächst vor Gericht verantworten. Gegen den 28-Jährigen wurde laut Generalstaatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen erhoben. Er soll das Vorgehen seiner damaligen Lebensgefährtin nicht unterbunden und dessen Gefährlichkeit unterschätzt haben.

Verwendete Quellen
  • berlin.de: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 21. September 2023
  • Telefonat mit einer Pressesprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Berlin
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