Karlsruhe verkündet Verfassungsbeschwerde gegen Berlin-Wahl unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat den abgelehnten Eilantrag gegen die Berliner Wiederholungswahl begründet. Es erklärte sich für nicht zuständig.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat seine Begründung zur Ablehnung eines Eilantrags gegen die Wiederholung der Berlin-Wahl vorgelegt. Daraus geht hervor, dass das Gericht die Beschwerde als unzulässig bewertet.
Das Grundgesetz gewährleiste Bund und Ländern eigenständige Verfassungsbereiche, die auch das Wahlrecht umfassten. Vor diesem Hintergrund sei für eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen landesverfassungsgerichtliche Wahlprüfungsentscheidungen in der Regel kein Raum, erläuterte das Gericht.
Eine Entscheidung in der Hauptsache zu der Verfassungsbeschwerde ist noch nicht gefallen. Da sich das Bundesverfassungsgericht aber in der Begründung zum Eilantrag für nicht zuständig erklärt, dürfte dies auch in der Hauptsache gelten und das Ergebnis der Berliner Wiederholungswahl Bestand haben.
Mehr als 40 Kläger hatten Beschwerde eingelegt
Das Bundesverfassungsgericht lieferte damit die noch ausstehende Begründung nach, warum es einen Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus abgelehnt hatte. Die Karlsruher Richter hatten im Januar mit ihrer Entscheidung ermöglicht, dass die Wiederholung der Wahl in Berlin am 12. Februar wie geplant stattfinden konnte.
Mehr als 40 Klägerinnen und Kläger hatten die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts vom November eingelegt. Das hatte die Wahl vom 26. September 2021 wegen zahlreicher Pannen für ungültig erklärt. An dem Tag fanden neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke noch die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Zudem gab es Verkehrsbehinderungen wegen des Berlin-Marathons. In manchen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, einige schlossen vorübergehend oder blieben zu lange geöffnet. Vielerorts bildeten sich lange Schlangen.
- Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
- bundesverfassungsgericht.de: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.05.2023