Endgültige Entscheidung zum Tag der Befreiung Oberverwaltungsgericht verbietet russische Flaggen
Nach tagelangem Hin und Her gilt wieder die ursprüngliche Entscheidung der Polizei: Russische Flaggen sind zum Tag der Befreiung verboten.
Am 9. Mai sind doch keine russischen Fahnen vor dem sowjetischen Ehrenmal im Berliner Tiergarten erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied dies am Montag und hob somit eine frühere Entscheidung der niedrigeren Instanz auf.
Damit ist die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Samstag hinfällig: Das Gericht hatte eine Verfügung der Polizei aufgehoben, die das Zeigen russischer Flaggen am 8. und 9. Mai verboten hatte. Für das Oberverwaltungsgericht ist die Entscheidung nicht haltbar, da sie im aktuellen Kontext als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden, argumentiert das OVG.
Polizei ging nicht gegen das Zulassen ukrainischer Flaggen vor
"Die offenbar gezielte Intensivierung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung am heutigen Tage" trage zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage bei und zeige, dass eine Trennung des Gedenkens an das Kriegsende 1945 und des erneuten Kriegsgeschehens in der Ukraine nicht möglich sei, hieß es vom Gericht weiter zur Begründung.
Die Polizei hatte ursprünglich ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide für die Gedenktage am 8. und 9. Mai erlassen, an denen an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa vor 78 Jahren erinnert wird.
- berlin.de: Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2023
- twitter.com: Tweet der Polizei Berlin
- rbb.de: "Berliner Polizei legt Beschwerde gegen Erlaubnis russischer Fahnen ein" vom 7. Mai 2023