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"Letzte Generation": Polizei scheitert endgültig mit Klebeverbot


Präventives Klebeverbot nicht möglich
Polizei scheitert vor Gericht endgültig gegen "Letzte Generation"

Von afp
02.05.2023Lesedauer: 1 Min.
KlimakleberVergrößern des Bildes
Zwei Aktivistinnen der "Letzten Generation" haben sich auf der Fahrbahn festgeklebt (Symbolbild): Die Polizei wollte solchen Aktionen mit einem präventiven Klebeverbot begegnen – erfolglos. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/Archivbild/dpa)
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2.000 Euro Strafe droht die Berliner Polizei einer Aktivistin der "Letzten Generation" an. Nun ist das präventive Klebeverbot endgültig hinfällig.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss der Vorinstanz bestätigt, wonach ein präventives Klebeverbot gegen Klimaaktivisten zu unbestimmt sei. Wie das OVG am Dienstag mitteilte, hatte eine Beschwerde der Berliner Polizei gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Hauptstadt keinen Erfolg.

Die Polizei hatte einer Klimaaktivistin untersagt, sich bis Juni auf den "Fahrbahnen und Sonderwegen zwischen den Bordsteinen der Straßen des übergeordneten Straßennetzes" der Stadt festzukleben, anzuketten oder einzubetonieren. Für den Fall, dass die Aktivistin sich nicht daran halten sollte, drohte die Behörde ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.

Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg unanfechtbar

Diese wehrte sich gegen das Klebeverbot mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht – mit Erfolg. Das Verbot sei zu unbestimmt, erklärte das Gericht vor zwei Wochen. Die Frau könne dem Bescheid nicht genau entnehmen, was von ihr verlangt werde. Denn aus der stark verkleinerten Anlage gehe nicht hervor, welche Straßen davon erfasst seien.

Die Polizei legte gegen den Beschluss Beschwerde beim OVG ein, blieb damit jedoch erfolglos. Es sei weiterhin nicht eindeutig erkennbar, welche Straßen des benannten "übergeordneten Straßennetzes" konkret von dem Verbot betroffen seien, begründete das Gericht seine Entscheidung. Weder von der Aktivistin noch von Vollstreckungsorganen könne verlangt werden, "selbst erst die Bestimmtheit der Verbotsverfügung durch Heranziehung weiterer Hilfsmittel herzustellen". Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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