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"Letzte Generation": Polizei und Justiz in Berlin streiten über Klimaaktivisten


"Letzte Generation" stichelt
Warum Polizei und Justiz über 49 Klimaaktivisten streiten

Von dpa, jse

Aktualisiert am 26.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Protest in Berlin: Ein Aktivist wird von zwei Polizisten abgeführt.Vergrößern des Bildes
Protest in Berlin: Ein Aktivist wird von zwei Polizisten abgeführt. (Quelle: Hannes P Albert/dpa)
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Wie viele Klimaaktivisten sollten in Präventivhaft landen? Polizei und Justiz liefern zunächst unterschiedliche Zahlen - und widersprechen einander.

Ein Richter hat am Montag in Berlin einen Aktivisten der "Letzten Generation" laufen lassen – gegen den Antrag der Polizei, die Präventivgewahrsam für den Aktivisten gefordert hatte. Der Betroffene habe glaubhaft angegeben, er würde zeitnah nicht an weiteren Blockadeaktionen teilnehmen. Nach Polizeiangaben handelt es sich bei dem Aktivisten um einen Wiederholungstäter, der Straßen erneut blockierte, nachdem Polizisten ihn bereits entfernt hatten.

Zunächst hatte die Polizei davon gesprochen, dass das Gericht 49 Wiederholungsblockierer habe gehen lassen. Dem widersprach eine Sprecherin der Berliner Gerichte – die Polizei habe nur in einem Fall einen solchen Antrag gestellt. Wie es zu den unterschiedlichen Zahlen kommen konnte, sei noch unklar. Nach Polizeiangaben wurden am Montag 260 Strafanzeigen gestellt, außerdem 151 Ordnungswidrigkeiten angezeigt.

Gericht: "Wir waren bereit"

Die Polizei nannte "zeitliche Vorgaben" als Grund dafür, dass eine Vorführung beim Bereitschaftsrichter nicht mehr möglich gewesen sei. Von der Justiz hieß es jedoch: "Wir waren bereit." Gerichtssprecherin Jani ergänzte: "Wir konnten aber nur die Anträge abarbeiten, die wir bekommen haben." Ein Polizeisprecher erklärte, Polizei und Justiz stünden im engen Austausch, um die Abläufe zu verbessern.

Um zu verhindern, dass die Aktivisten sich sofort wieder an Blockaden beteiligen, ist ein sogenannter Präventivgewahrsam möglich. Diese Maßnahme muss von einem Richter angeordnet werden. Der Gewahrsam darf in Berlin maximal bis zum Ende des nächsten Tages nach der Festnahme dauern, in der Theorie damit höchstens 48 Stunden.

Klimaaktivisten: Polizei und Justiz "kommen an ihre Grenzen"

Die Sprecherin der "Letzten Generation", Carla Hinrichs, meinte am Dienstag: "Die Kapazitäten von Polizei und Justiz kommen bereits jetzt an ihre Grenzen. Der friedliche Widerstand gegen den tödlichen Kurs unserer Regierung lässt sich nicht durch Polizei oder Justiz beenden."

Die Berliner Polizei sei daran gescheitert, vorgesehene Ingewahrsamnahmen durchzuführen. Polizeilichen Maßnahmen am Rande der Aktionen hätten lange angedauert, ohne dass Protestierende in Gewahrsam gekommen seien.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit der Polizei Berlin
  • Mail des Berliner Amtsgerichts
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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